Vor dem Hintergrund des gestern vorgelegten Entwurfes des Bundesarbeitsministeriums zur Neuorganisation der Jobcenter hat der Deutsche Landkreistag (DLT) für mehr Vertrauen des Bundes in die Aufgabenerfüllung der Landkreise und Städte geworben.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Der vorliegende Entwurf zeugt von tiefem Misstrauen gegenüber allen Aufgabenteilen, die kommunal verantwortet werden. Nahezu alle Verantwortlichkeiten der Kommunen sollen im Zuge der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen an die enge Leine der Bundesagentur für Arbeit gelegt werden. Bestimmt der Geist, der daraus spricht, auch das Gesetzgebungsverfahren, kann das Großprojekt der Neuorganisation nicht zu einer Verbesserung der bisherigen Situation führen.“ Dies gelte sowohl für die Jobcenter als auch für den Umgang mit der Option.

Mit Blick auf das ARGE-Nachfolgemodell müsse die Neuorganisation die Belange der Landkreise und damit von drei Vierteln der kommunalen Träger besser berücksichtigen. Nur so könnten die Interessen der Arbeitsuchenden gewahrt werden. „Bleibt es bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung, muss der Entwurf erheblich nachgebessert werden. Ein maßgeblicher, eigenverantwortlicher Einfluss der Landkreise auf die Arbeitsmarktpolitik ist unverzichtbar.“ Er nannte hier als Beispiel nur die vorgesehenen umfangreichen Bindungen des kommunalen Trägers an die Entscheidungen der Bundesagentur zu Einkommen und Vermögen. „Unser vordringliches Anliegen ist es, für diejenigen kommunalen Träger, die nicht im Rahmen der Option Alleinverantwortung tragen, ein selbstverwaltungskonformes ARGE-Nachfolgemodell zu entwickeln. Dem trägt der Entwurf längst noch nicht Rechnung."

Vor allem aber sprach sich Duppré für eine zahlenmäßige Erweiterung der Option aus und drückte seine Enttäuschung darüber aus, dass diese nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes geworden ist. „Hier hatten wir mehr erwartet, sind doch in der Vergangenheit Union und FDP stets für mehr kommunale Verantwortung im SGB II eingetreten. Der Entwurf trägt die klare Handschrift des Misstrauens gegenüber kommunaler Selbstverwaltung und spricht Bände über das Staatsverständnis des Bundes in Bezug auf Städte, Kreise und Gemeinden.“

Er verwies auf das Ergebnis einer Umfrage unter den 240 in Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur engagierten Landkreisen aus dem letzten Monat, wonach sich 171 Kreise dafür ausgesprochen hatten, die Betreuung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser und ihrer Familienangehörigen fortan in eigene Hände zu nehmen, wie dies bereits heute schon die 69 Optionskommunen tun. „Diese Bereitschaft ist ein wertvolles Angebot und muss ernst genommen werden. In diesem Zusammenhang darf politisch nicht behauptet werden, die Ausweitung der Option sei verfassungsrechtlich risikobehaftet, weil dies schlicht nicht wahr ist!“

Auch sprach er sich für eine Aufsicht über die Optionskommunen im Rahmen geltenden Rechts aus und wandte sich gegen schärfere Kontrollbefugnisse des Bundes zulasten der Länder. „Zuvörderst stehen die Kommunen unter der Aufsicht und Rechnungskontrolle der Länder. Das dem Bund aufgrund seiner Finanzierungsverantwortung einzuräumende gesetzliche Prüfrecht zum Mitteleinsatz darf nicht so weit gehen, dass der Bund faktisch die Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung der Kommunen bestimmen kann. Dies überspannt deutlich den Bogen einer notwendigen Kontrolle des Einsatzes von Bundesmitteln und beschneidet die kommunale Aufgabenerfüllung in unzumutbarer Weise“, so Duppré abschließend.

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