Satzungslösung ist Chance zu mehr Rechtssicherheit und weniger Klagen – Sozialstaat mit Vernunft umbauen

Der Deutsche Landkreistag ist Spekulationen entgegen getreten, bei der vorgeschlagenen Satzungslösung für die Erstattung der Wohnungskosten von Hartz IV-Empfängern gehe es um die Senkung von Sozialleistungen.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es geht nicht um Sparvorschläge, sondern um mehr Rechtssicherheit bei den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose. Das ist keine Leistungskürzung, sondern vielmehr eine Chance für Behörden und Betroffene, die sich oft ungerecht behandelt fühlen. Wir hoffen, dass es dadurch zu einer Verringerung der Klagen kommt, die bei allen Beteiligten viel Aufwand und Kosten verursachen.“ Hinzu käme, dass Streitverfahren künftig schneller abgeschlossen werden könnten. „Hier könnte vieles besser und noch rechtssicherer werden, auch für die Gerichte.“

Auch trat Henneke fehlerhaften Darstellungen in der Presse entgegen, die Kommunen sollten zukünftig allein über die Mietkosten entscheiden. „Das ist schon seit über fünf Jahren geltendes Recht. Die Landkreise haben bislang schon über die vor Ort konkret angemessenen Mieten entschieden, und sie werden das auch zukünftig tun. Da gibt es keine Änderung.“

Henneke sagte aber auch, dass es bei Fragen des Sozialstaates ein „Weiter so!“ nicht geben dürfe. „Es muss ein grundlegendes Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass wir angesichts eines gigantischen Schuldenbergs für uns und die nachfolgenden Generationen den Sozialstaat mit Bedacht den geänderten Verhältnissen anpassen müssen. Diese Wahrheit sollte man aussprechen dürfen, ohne dass man dafür Prügel einsteckt.“

Auf diesem Weg seien aber die Wohnkosten für Langzeitarbeitslose nur eine der möglichen Stellschrauben. „Zwar belasten diese Kosten die Landkreise in Milliardenhöhe, allerdings liegt hierin kein erhebliches Sparpotenzial, weil die angemessenen Mietkosten nach wie vor übernommen werden.“ Positiv sei aber jedenfalls, dass eine Pauschalierung der Mieten vom Tisch sei, denn diese hätte nur zu Mehrkosten und neuen Streitfällen geführt.

„Vielmehr geht es darum, stärker als bisher Sozialleistungen auf die wirklich Bedürftigen zu konzentrieren. Das gilt etwa für die Heranziehung von hohem Einkommen oder von vermögenden Angehörigen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte, die Kinder- und Jugendhilfe, aber auch die Grundsicherung im Alter oder die Hilfe zur Pflege“, führt Henneke an.

Allerdings müsse man aufpassen, dass man nicht am falschen Ende spare. „Der Ausbau der Kinderbetreuung ist zum Beispiel ein wichtiges Zukunftsfeld, auf dem im Interesse der künftigen Generation investiert werden müsse. Der Ausbau ist aber nach derzeitiger Finanzierung kaum zu bewältigen. Zwar bemühen sich die Landkreise, die den Rechtsanspruch erfüllen müssen, nach Kräften, die Lage entscheidend zu verbessern. Aber das ist utopisch, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Die Folge sind gerichtliche Klagen.“

Vor diesem Hintergrund sei unvertretbar, dass einige Bundesländer trotz Verschuldung etwa das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei stellten und damit letztlich wohlhabende Familien unangemessen begünstigten. „Das sind Wahlgeschenke aus einer Zeit von vor 40 Jahren, als wir noch bemüht waren, reichlich vorhandene öffentliche Mittel in den Sozialstaat zu investieren. Stattdessen sollten die Bundesländer dieses Geld lieber in den Kita-Ausbau stecken. Die Kommunen haben es nötig.“

Grundsätzlich jedoch, so Henneke abschließend, führe kein Weg vorbei an einer Überprüfung der einzelnen Bausteine des Sozialstaats, weil wir nicht dauerhaft über unsere Verhältnisse leben könnten.

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