Weg für mehr Sachleistungen für Kinder in kommunaler Verantwortung frei – Mehrkosten heftig kritisiert

Der Deutsche Landkreistag betrachtet den heutigen Kabinettsbeschluss zur Neugestaltung der Hartz IV-Regelsätze und zum Bildungspaket für Kinder mit gemischten Gefühlen. Präsident Hans Jörg Duppré sagte:

„Richtig ist der Ansatz, Hilfen für bedürftige Kinder zunehmend in Form von Sachleistungen zu gewähren. Ebenso zu begrüßen ist es, Landkreise und Städte mit der Umsetzung zu betrauen. Sie kennen die Angebote vor Ort am besten und können hier effektiv und unbürokratisch agieren.“ Er kritisierte allerdings, dass das Gesetz zu kommunalen Mehrbelastungen in Höhe von über 200 Mio. Euro. führe, was die Landkreise ablehnten. Bezogen auf die höheren Regelsätze gab er zudem zu bedenken, dass mit jedem Euro neue Leistungsberechtigte hinzukämen und sich Arbeit immer weniger lohne.

Duppré erläuterte die Ursachen für die kommunalen Mehrkosten: „Vor allem steigen die Wohnkosten für neu hinzukommende Leistungsberechtigte und infolge der Streichung des Kinderwohngeldes. Hinzu kommen steigende Kosten für Kinder in der Sozialhilfe, die oftmals vergessen werden. Dadurch kommt es zu einer Lastenverschiebung hin zu den Kommunen, so dass die Landkreise die Zeche zu bezahlen haben.“

Im Kern begrüßte Duppré den Ansatz, über die Jobcenter zukünftig mehr Sachleistungen an bedürftige Kinder zu gewähren. Er sah vor allem im Angebot für Landkreise und kreisfreie Städte, die Umsetzung eigenverantwortlich übernehmen zu können, eine richtige Entscheidung. „Schulen, Sportvereine, kulturelle Bildung oder öffentliche Musikschulen sind kommunale Angebote. Deshalb sollten diese Bereiche auch für Hartz IV-Kinder von den Kommunen verantwortet werden. Wichtig ist aber auch, dass die Kommunen die Umsetzung weitgehend selbständig erledigen können, ohne durch zu enge Vorgaben gebunden zu sein. Hier sollte ein möglichst unbürokratisches kommunales Agieren unser aller Ziel sein.“

Allerdings wies er auf den immensen Verwaltungsaufwand bei der Gewährung von Sachleistungen hin: „Ich habe Zweifel, ob die eingeplante Summe von 135 Mio. Euro  angesichts der vielfältigen neuen verwaltungsaufwendigen Maßnahmen ausreichend ist. In jedem Fall muss der Bund bei einer kommunalen Umsetzung die kompletten Verwaltungskosten tragen.“

Schließlich wandte er sich im Zusammenhang mit dem Bildungspaket gegen eine Förderung von Nachhilfeunterricht durch die Jobcenter: „Schulisches Lernen liegt in der Verantwortung der Schulen. Das muss auch so bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Länder aus ihrer Verpflichtung für einen guten Unterricht ein Stück weit entlassen werden“, so Duppré abschließend.

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