Bund muss seine Kostenbeteiligung deutlich aufstocken

Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Hintergrund der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses den Bund erneut aufgefordert, seine Beteiligung an den Wohnkosten für Hartz IV-Haushalte neu zu berechnen und die Quote anzupassen.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré forderte, die Berechnungsgrundlage für die Beteiligung endlich an die tatsächlichen Kosten zu koppeln. „Gemeinsam mit den Ländern fordern wir eine faire Bundesbeteiligung, die sich an den realen Kosten orientiert. Kommt es nicht zu einer deutlichen Erhöhung, bleiben die Landkreise auf Kosten in Milliardenhöhe sitzen.

Im Vermittlungsverfahren sei noch Gelegenheit, die für die Landkreise untragbare Formel zu korrigieren. „Wird die Formel nicht geändert, wird die Bundesbeteiligung bei steigenden Wohnkosten in diesem Jahr nur noch rd. 3,3 Mrd. Euro betragen, was 23,6 % entspricht. Ausgehend von kommunalen Gesamtkosten i.H.v. rund 14 Mrd. Euro wären aber 35,8 % oder 5 Mrd. Euro nötig. Für das nächste Jahr wären sogar 37,7 % erforderlich. Das muss unbedingt korrigiert werden“, so Duppré.

Auf der Grundlage der Berechnungen des Deutschen Landkreistages hatte der Bundesrat bereits im Dezember letzten Jahres den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach dem Scheitern des zweiten Einigungsversuches am 14. Oktober 2010 folgt nun die dritte und letzte Sitzung, die das Vermittlungsverfahren vorschreibt. Duppré: „Länder und Deutscher Landkreistag sprechen sich gemeinsam für eine Änderung der Anpassungsformel und deren Ankopplung an die tatsächlichen Ausgaben aus.“

Für das kommende Jahr sei zudem aufgrund höherer SGB II-Regelsätze und dem damit verbundenen Anwachsen der Zahl der Leistungsberechtigten mit weiteren Kostensteigerungen für den Wohnraum zu rechnen. „Es drohen Belastungen der Landkreise aufgrund des beabsichtigten Wegfalls der Heizkostenkomponente beim Wohngeld und der Streichung des Wohngeldes für Kinder. Das muss verhindert werden, um die Landkreise nicht noch zusätzlich zu belasten. Umso mehr ist daneben eine faire SGB II-Bundesbeteiligung nötig“, so Duppré.


 

2005

2006

2007

2008

2009

2010*

Kosten der Unterkunft und Heizung insges. in Mrd. €

12,3

13,7

13,7

13,3

13,5

13,8

Bundesbeteiligung in %

29,1

29,1

31,8

29,2

26,0

23,6**

Bundesbeteiligung in Mrd. €

3,59

3,98

4,35

3,89

3,52

3,25

Kommunale Kosten in
Mrd. €

8,74

9,70

9,33

9,43

10,00

10,53

* Hochrechnung 2010 auf das Jahresende nach Ausgabewerten BMF Januar bis September 2010
** vorläufig für 2010


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