Der Deutsche Landkreistag hat vor einem Scheitern des Hartz IV-Vermittlungsverfahrens gewarnt. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte, dass der Erfolg zumindest bezogen auf das Bildungspaket für bedürftige Kinder zum Greifen nahe sei. „Die noch offene Frage, wie Landkreise und Städte

vom Bund die notwendigen Finanzmittel erhalten sollen, ist relativ leicht lösbar. Dafür gibt es auch nur einen Weg: Die Kosten können vollständig auf die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten aufgesattelt werden. Damit wird ein voller Kostenausgleich gewährleistet.“

Duppré machte deutlich, dass die Landkreise mit drei Vierteln der für das Bildungspaket zuständigen kommunalen Körperschaften ein großes Interesse an einem Vermittlungserfolg hätten. „Ein Scheitern ist nicht hinnehmbar. Die Kreise bereiten sich schon lange auf die Umsetzung vor und werden ihr Mögliches zum Gelingen des Bildungspaketes beitragen. Die Opposition sollte daher den Vermittlungserfolg nicht gefährden.“

Er warb für den Finanzierungsweg über die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den von Kreisen und Städten zu tragenden Wohnkosten für Langzeitarbeitslose. „Der Charme dieser Lösung besteht darin, dass man hierfür kein neues System erfinden und installieren muss, sondern diese Frage auf die bestehenden Finanztransfers gleichsam draufsatteln könnte. Hierfür haben wir einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet, der einen vollständigen Kostenausgleich durch den Bund sichert. Der Vermittlungsausschuss sollte sich für diese einfache und praktikable Möglichkeit entscheiden.“

Im Übrigen lehnte der DLT-Präsident eine Erhöhung des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger ab: „Die vorliegenden Berechnungen sind transparent und nachvollziehbar. Zudem werden mit jedem Euro Erhöhung mehr Menschen von staatlicher Unterstützung abhängig. Das kann nicht richtig sein. Zum anderen kommt es Kreise und Städte im Gegensatz zum Bund teurer zu stehen: Einkommen und Vermögen der Leistungsempfänger vermindern nämlich zuerst die Regelleistung des Bundes und erst anschließend die kommunal finanzierten Wohnkosten. Jede Regelsatzerhöhung benachteiligt auf diese Weise gewissermaßen die Kommunen.“

Darüber hinaus begrüßte er für sich genommen das erneute Angebot des Bundes, Landkreise und kreisfreie Städte bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten und diese Kosten vollständig zu übernehmen. Allerdings zeigte er sich enttäuscht, dass offenbar dieser Punkt aus dem Gesamtpaket der Gemeindefinanzkommission herausgelöst worden sei und damit der Kommissionserfolg in Frage gestellt werde. „Eine Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Gewerbesteuer und Schaffung eines begrenzten Zuschlagsrechts auf den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer würde den Handlungsspielraum der Kreise und Gemeinden nachhaltig stärken. Diese drei Komponenten sind gemeinsam geeignet, die Finanzen von Städten, Landkreisen und Gemeinden wieder auf eine tragfähige Grundlage zu stellen und gleichzeitig das Interesse des Bürgers am kommunalen Geschehen zu erhöhen“, so Duppré abschließend.

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.