Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für den Bereich des SGB II (Hartz IV) hat der Deutsche Landkreistag gefordert, die Entscheidungsspielräume der Jobcenter zu vergrößern.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte nach der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes im Saarpfalz-Kreis: „Die Jobcenter müssen über flexibles Handwerkszeug verfügen, um den höchst unterschiedlichen Problemlagen der Langzeitarbeitslosen gerecht werden zu können. Anders kann eine erfolgreiche Integration nicht gelingen.“ Daher müsse bei der anstehenden Neuordnung deutlich nachgebessert werden.

Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente müsse diese Ziele gerade mit Blick auf die knapper werdenden Mittel im Auge behalten. „Oft kann der flexible Mitteleinsatz zu sinnvollen Einsparungen führen, weil nicht mehr in gesetzlich vorgeschriebene, aber unnütze Maßnahmen investiert wird“, so Duppré. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschränkungen für die Ausgestaltung der Maßnahmen vor Ort, z.B. bei den Arbeitsgelegenheiten, gingen dagegen eindeutig in die falsche Richtung. „Dadurch wird verhindert, dass die ganz unterschiedlichen Problemlagen der Leistungsempfänger berücksichtigt werden können.“

Allein schon die regionalen Unterschiede beim Hartz IV-Bezug zwischen 3,7 % der Einwohner in Bayern und 17,1 % in Berlin belegten die gravierenden Unterschiede der Rahmenbedingungen für die Integration in Arbeit. „Die Landkreise haben umfassende Erfahrungen in diesem Bereich. Dabei müssen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente ihnen Hilfsmöglichkeiten bieten, statt neue Probleme zu schaffen“, sagte Duppré. Insbesondere könne man nicht schematisch agieren, sondern müsse sich auf jeden Einzelfall einstellen können. „Dafür muss das bestehende Instrumentarium flexibilisiert werden. Stattdessen will der Gesetzgeber es sogar weiter einschränken. Das ist die völlig falsche Richtung!“

Entscheidend sei auch ein stärkerer Ortsbezug: „Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, müssen die Kriterien für Arbeitsgelegenheiten ‚zusätzlich’, ‚wettbewerbsneutral’ und ‚im öffentlichen Interesse’ in die örtliche Entscheidungshoheit der Jobcenter gegeben werden. Nur dann können die widerstreitenden Interessenlagen ausgeglichen und die Fördermittel im Einzelfall sowie für die örtliche Gemeinschaft gewinnbringender eingesetzt werden“, so Duppré.

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