Die Kommunen ziehen ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes eine positive Zwischenbilanz: Trotz Startschwierigkeiten und einer Reihe von offenen Umset­zungsfragen in den ersten Monaten sei die Zahl der bedürftigen Kinder und Jugendlichen,

für die Leistungen beantragt werden, kontinuierlich gestiegen, stellten heute in Berlin der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fest. Durch die intensive Informationsarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gelinge es zunehmend, Kindern und Jugendlichen einen besseren Zugang zu bestimmten Bildungs- und Teilhabeleistungen zu verschaffen. Ziel bleibt es, die Inanspruchnahme weiter zu verbessern.

Nach Umfragen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages bei rund 70 Städten und 190 Landkreisen haben die Eltern bis zum 1. März dieses Jahres im Durchschnitt für etwa 56 bzw. 53 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge auf Leistungen gestellt. Im Juni 2011 hatte in Umfragen der Verbände die Inanspruchnahme der Leistungen bei 27 Prozent bis 30 Prozent und im November 2011 bei 44 bis 46 Prozent gelegen. Die Durchschnittszahlen beziehen sich auf die Leistungen, die beantragt werden müssen. Das Schulbedarfspaket für Kinder von Hartz IV-Beziehern wurde dabei bewusst nicht hinzugerechnet, weil diese Leistung automatisch ohne Antrag gewährt wird.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. h.c. Petra Roth, sagte: „Die Ergebnisse ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes können sich sehen lassen: Das Bildungspaket kommt an. Es ist ein Baustein auf dem Weg zu mehr Chancen­gerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen. Dennoch bleibt genug zu tun, die Kommunen wollen noch mehr Kinder und Jugendliche erreichen. Mitwirken müssen daran aber auch viele andere: Schulen, Kinder­gärten, Vereine und Eltern. Die ersten Monate waren mühsam, es gab Start- und Umsetzungsprobleme. Städte, Landkreise und Gemeinden haben daher großen Wert darauf gelegt, den hohen bürokratischen Aufwand zu verringern. Sachleistungen, die politisch von allen gewollt waren, bleiben aufwendiger als Geldleistungen, aber wir sind hier gemeinsam mit Bund und Ländern ein Stück vorangekommen. So dürfen Kommunen inzwischen Eltern im Nachhinein Kosten erstatten, wenn sie vorher den Zuschuss für eine Klassenfahrt, zum Mittagessen oder für eine Vereinsmitgliedschaft nicht beantragen konnten.“

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, erklärte: „Zum Glück können wir feststellen, dass nicht alle bedürftigen Kinder das Bildungspaket brauchen. Viele Vereine bieten Kindern aus armen Familien kostenlose Mitgliedschaften an, nur wenige Kinder sind versetzungsgefährdet und nicht alle Kinder sind auf Schülerbeförderung angewiesen. Von daher ist der unabstreit­bare Erfolg des Bildungs­pakets statistisch nur schwer zu erfassen. Bemerkenswert ist außerdem, dass anders als teilweise vermutet kein Stadt-Land-Gefälle erkennbar ist. Die Leistungen des Bildungspakets werden in Städten und Landkreisen gleichermaßen angenommen. Die jeweils vorhandenen Strukturen werden gut genutzt. Der Individualanspruch auf das Existenzminimum, der mit dem Bildungspaket umgesetzt wird, schafft keine neuen Angebote vor Ort, sondern bezieht sich nur auf die Teilhabe an vorhandenen Angeboten, die von Ländern und Kommunen für bedürftige wie nichtbedürftige Kinder bereit gestellt werden. “

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, meinte: „Das Bildungspaket leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Die damit verbundene Büro­kratie ist unvermeidbar, weil nur  so die notwendige Zweckbindung der Leistungen sicher­gestellt werden kann. Die Maßnahmen im Rahmen des Bildungspaketes sind wichtig und richtig. Der erreichte Umsetzungsstand darf nicht kleingeredet oder sogar negiert werden. Dies ist jedoch nur ein kleiner Schritt auf dem Weg in die Bildungsrepublik. Wenn wir die Rückstände in unserem Bildungssystem weiter aufholen und die Chancengleichheit aller Kinder verbessern wollen, müssen wir unsere Anstrengungen weiter verstärken. Dazu gehört z. B. der konsequente weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung, wo vor allem die Länder ihre Unterstützung verstärken müssen, wie auch die flächendeckende Ganztagsschule mit individueller Förderung der einzelnen Kinder und Jugendlichen.“

Weitere Details zu den Zahlen der Umfragen des Städtetages und des Landkreistages
Bei der Interpretation aller Zahlen zum Bildungspaket – auch für die einzelnen Leistungen – ist zu bedenken, dass alle Altersgruppen von 0 bis 18 Jahren in die Zahl der Berechtigten einfließen. Dabei ist aber klar: Nicht alle Kinder können alle Leistungen beanspruchen, zum Beispiel kommt Lernförderung erst für Schulkinder in Betracht.

Im Durchschnitt wurde mit Stand 1. März 2012 für 56 bzw. 53 Prozent der berechtigten Kinder in den befragten Städten und Landkreisen ein Antrag gestellt. Am stärksten nachgefragt werden Zuschüsse zum Mittagessen. Im Bereich des Sozialgesetzbuchs II (Hartz IV) entfallen hierauf im Durchschnitt rund 42 Prozent aller gestellten Anträge in den Städten und 52 Prozent in den Landkreisen. Am zweithäufigsten werden Zuschüsse zu Ausflügen bzw. Klassenfahrten beantragt. Darauf beziehen sich 27 bzw. 24 Prozent der Anträge der Leistungsberechtigten im SGB II. Für die Teilhabeleistungen – z.B. Vereins­beiträge, Musik­schulen – betragen die Werte 21 bzw. 14 Prozent. Lernförderung und Schülerbeförderung werden nach wie vor mit jeweils rund 5 Prozent nur wenig beantragt – eine Erklärung dafür liegt darin, dass für die Bewilligung von Nachhilfeleistungen in der Regel die Versetzung gefährdet sein muss und Schülerbeförderung in vielen Kommunen bereits kostenlos angeboten wird.

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