Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Wohnsitzauflagen möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte die Entscheidung: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Eine Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht sogar weitergehend eine die Reisefreiheit beschränkende Residenzpflicht – ist Voraussetzung für die gelingende Integration von Flüchtlingen. Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch tatsächlich erreichen."

Die Entscheidung des EuGH eröffne insofern Möglichkeiten für eine entsprechende weitergehende gesetzliche Regelung einer Residenzpflicht in Deutschland. „Auch machen die Richter sehr deutlich, dass sich Flüchtlinge in einer anderen Ausgangslage befinden als andere Ausländer und noch stärker als diese auf schnell greifende Integrationsmaßnahmen angewiesen sind. Ich erwarte, dass die Bundesregierung jetzt zeitnah auch auf Grundlage der seit langem geäußerten kommunalen Forderungen den Entwurf für eine gesetzlich geregelte Residenzpflicht für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte auf den Weg bringt."