Der Deutsche Landkreistag hat die Pläne des Bundessozialministeriums begrüßt, die Ansprüche von EU-Ausländern auf Sozialhilfe deutlich zu begrenzen. Der kommunale Spitzenverband unterstützt den Gesetzgeber darin klarzustellen, dass EU-Ausländer nicht nur von Hartz IV-Leistungen, sondern auch von der Sozialhilfe ausgenommen sind. Daher sei der Vorschlag zu begrüßen, einen verfestigten Aufenthalt statt bisher nach sechs Monaten erst nach fünf Jahren anzunehmen mit der Folge, dass auch erst nach dieser Zeit Sozialleistungen beansprucht werden können. Die zeitliche Schwelle von fünf Jahren sei dafür gut geeignet, da ebenfalls nach fünf Jahren eine aufenthaltsrechtliche Niederlassungserlaubnis erteilt werden könne. Letztlich würden damit Aufenthaltsrecht und Sozialrecht harmonisiert.


 

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