DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat sich im Vorfeld der heute Vormittag im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kritisch mit der Änderung in Art. 104c u.a. für den sog. Digitalpakt Schule auseinander gesetzt. Er kommt zum Ergebnis, dass sich der Bund trotz der unbestrittenen Investitionsbedarfe bei der Bildungsinfrastruktur auf Dauer die Befugnis der Steuerung des Bildungswesens über Geld erkauft. Dadurch werde die nur scheinbar fortbestehende umfassende Sachbefugnis der Länder und Kommunen massiv entwertet. „Denn behalten wird sie nur das Land, das es sich leisten kann, auf die mit Vorschriften reichhaltig versehenen Finanzhilfen des Bundes zu verzichten."

Aus diesem Grunde hätten Verfassungsrechtler und der Bundesrechnungshof von der jetzt zur Verabschiedung anstehenden Verfassungsänderung dringend abgeraten. „Der Bundesrechnungshof hat eindringlich gemahnt, dass die Änderung des Art. 104c GG dem Grundsatz der Subsidiarität und Eigenverantwortlichkeit widerspreche, die Konturen der föderativen Grundstruktur weiter auflöse und die Länderverantwortung aushöhle. Gerade die Zielgerichtetheit und Zweckbindung der Förderung sei ein Eingriff in die Aufgabenwahrnehmung der Länder. Der Bund sei jedoch nicht Aufsichtsorgan über die Länder bei deren ureigenen Aufgaben.

Da dies alles stimmt, ist Bundestag und Bundesrat dringend zu raten, aus Anlass der in der Sache unstrittig gebotenen Digitalisierung der Schulen keine überstürzten Entscheidungen zur weiteren Erosion des Bundesstaates zu treffen. Sonst wird, indem in das Herzstück der Länderkompetenzen eingegriffen wird, aus der föderalen Ordnung eine zur Alimentierung der Länder führende Förderordnung gemacht", schreibt er.

Demgegenüber hat der Bundestag bislang nicht über die für die ländlichen Räume und somit die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse wichtige Anpassung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) entschieden, die im Sommer von den Ländern im Bundesrat beschlossen worden ist. "Die ländlichen Räume brauchen aber dringend verbesserte Förderinstrumente, um fortan Impulse auch außerhalb der Landwirtschaft breiter und wirksamer unterstützen zu können. Dem dient eine angepasste GAK." Hierzu habe der Deutsche Landkreistag einen eigenen Vorschlag zur Erweiterung der grundgesetzlichen Regelung in Art. 91a GG eingebracht, wonach die GAK auch die Gewährleistung angemessener Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten beinhalten sollte. Es sei laut Henneke deshalb „sehr bedauerlich, dass handlungskräftige Länder und Kommunen allseits für notwendig erachtet, ihnen aber etwa im Bildungsbereich oder bei städtischen Nahverkehrsstrukturen Entscheidungsmöglichkeiten beschnitten und bei der GAK wichtige Förderimpulse vorenthalten werden. Das passt nicht zusammen."

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