Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die verwaltungsmäßige Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erleichtern. Damit greift er eine Initiative des Deutschen Landkreistages auf. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Für die

verantwortlichen Landkreise wird es nun einfacher, bedürftigen Kindern Zuschüsse für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikschulunterricht oder kostenloses Schulessen zu gewähren. Weitere Änderungsvorschläge des Deutschen Landkreistages bleiben hingegen auf der politischen Agenda.“  

Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erfordere einen ganz erheblichen Verwaltungsaufwand, so Henneke. Dieser beruhe nur zum Teil darauf, dass die Leistungen als Sachleistungen gewährt würden, die per se einen höheren Verwaltungsaufwand erforderten als Geldleistungen. „Vielfach sind die zu komplexen Gesetzesformulierungen Ursache für den unverhältnismäßig hohen Aufwand.“  

Der Deutsche Landkreistag hatte daher im vergangenen Jahr eine Liste der zehn wichtigsten Änderungsvorschläge zusammengetragen und beim Runden Tisch Bildungspaket bei Bundesministerin von der Leyen im letzten Jahr eingebracht. „Die Bundesministerin hat diese Initiative aufgegriffen und gesetzliche Regelungen zur Rechtsvereinfachung noch in dieser Legislaturperiode zugesagt“, so Henneke. Nunmehr habe der Deutsche Bundestag eine Reihe von Änderungen beschlossen, die im Wesentlichen folgende Punkte umfassen:  

  • Die Landkreise können für Klassenfahrten und Schulausflüge auch Geldleistungen gewähren. Dies erleichtert deutlich die Abrechnung bei kleineren Beträgen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können den Eltern für Zwecke des Bildungspakets ausgelegte Mittel erstattet werden.
  • Als Eigenleistung bei der Schülerbeförderung wird pauschal ein Betrag von 5 Euro monatlich festgelegt. Damit entfallen die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des im Regelsatz enthaltenen Anteils für die Schülerbeförderung.
  • Die 10 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft dürfen im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände o. ä. verwendet werden. Außerdem wirkt der Antrag auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums zurück. Das erleichtert das Ansparen der Mittel.
  • Entsprechende Änderungen werden für den Bereich der Sozialhilfe und für Kinder im Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag vorgenommen.


„Im Übrigen erachtet der Deutsche Landkreistag das Bildungspaket insgesamt für gut umgesetzt. Allerdings ist auch festzustellen, dass vielerorts der Bedarf gar nicht gegeben ist. Dies zeugt davon, dass viele der im Bildungspaket vorgesehenen Leistungen bereits kostenlos erbracht werden“, erläuterte der DLT-Hauptgeschäftsführer. So sei etwa die Schülerbeförderung oft ohnehin kostenlos. Ähnlich verhalte es sich mancherorts bei den Kosten für ein warmes Mittagessen an den Schulen.

Sämtliche Änderungsvorschläge des Deutschen Landkreistages zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beim Bildungspakt sind in diesem Papier zusammengefasst.

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