Mit 6,15 Mio. bleibt die Zahl der Personen im Leistungssystem SGB II (Hartz IV) im April annähernd konstant. Der geringe Rückgang (um 0,34 %) ist typisch für den saisonalen Verlauf.

Vergleicht man die Verteilung der Leistungsempfänger mit der Zahl der Klagen und Widersprüche, zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede: So legen die Leistungsempfänger vor allem in den östlichen Bundesländern Widerspruch ein bzw. klagen. Die Ursachen für die regionalen Unterschiede dürften u.a. in der unterschiedlich ausgeprägten Akzeptanz der Entscheidungen der Jobcenter, den Bearbeitungszeiten der Gerichte sowie ein Stück weit in der Arbeit und Kommunikation der Jobcenter liegen.

Der Deutsche Landkreistag hat heute die SGB II-Empfängerzahlen für den Monat April veröffentlicht und stellt sie in Relation zu den Einwohnerzahlen dar. Dabei zeigen sich weiter erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Ländern.

Der Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,1 % ist weiter durch eine hohe Spreizung zwischen den östlichen und den westlichen Flächenländern geprägt. Der prozentuale Rückgang in den östlichen Flächenländern mit 3,5 % überschreitet den Rückgang der westlichen Flächenländer von 0,2 % um etwa das Siebzehnfache.

Somit bezieht im Osten jeder zehnte (10,5 %) und in den Stadtstaaten jeder siebte Bundesbürger (14,2 %) Hartz IV-Leistungen, in den Flächenländern West ist es jeder Sechzehnte (6,3 ). Gegenüber dem Vormonat März ist der Bestand ganz geringfügig um 0,34 % zurückgegangen (um 21.300 Leistungsberechtigte).

Bemerkenswert sind die Unterschiede, die sich zwischen der regionalen Verteilung der Bedarfsgemeinschaften und den Klagen und Widersprüchen ergeben:

  • Während in den Flächenländern im Westen 62 % der Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen sind, beträgt der Anteil an den Widersprüchen nur 48 %, an den Klagen sogar nur 40 %.
  • In den Stadtstaaten ist der Bestand an Widersprüchen mit 8 % im Vergleich zum Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit 14 % sehr niedrig, die Klageanteile betragen dagegen 16 %.
  • In den östlichen Bundesländern sind knapp 24 % der Bedarfsgemeinschaften angesiedelt, bei Widersprüchen und Klagen sind dagegen Anteile von 44 % zu verzeichnen.
  • Der niedrigste Anteil an Widersprüchen im Verhältnis zu den Bedarfsgemeinschaften wird in Hamburg gemessen: Nur ein Viertel des proportional zu erwartenden Widerspruchsaufkommens ergibt sich dort.
  • Dagegen werden in Brandenburg mehr als doppelt so viele Widersprüche – wie nach dem SGB II-Anteil zu erwarten wäre – gezählt.
  • Bei den Klagen ist Thüringen der Spitzenreiter: Dort werden zweieinhalbmal so viele Klagen gezählt, als nach dem Anteil der Bedarfsgemeinschaften (3,3 %) zu erwarten wäre.
  • Nordrhein-Westfalen und das Saarland weisen mit 42% der Klagen im Bestand im Verhältnis zu ihren Bedarfsgemeinschaftsanteilen die niedrigsten Werte auf.

 

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit über den Bestand von Widersprüchen und Klagen, Zeitreihe zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder, eigene Berechnungen des DLT

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Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Statistik der BA, Zeitreihe, Statistisches Bundesamt 2012 und Gemeindeverzeichnis 31.12.2011

 

Der Deutsche Landkreistag veröffentlicht monatlich – parallel zur Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit – die Darstellung der Empfängerzahlen für das SGB II und damit auch für den gesamten Bereich der Langzeitarbeitslosen einschließlich ihrer Familien. Weitergehende Informationen sind im Statistikauftritt der Bundesagentur, die die amtliche Statistik für das SGB II führt, verfügbar.

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