Der Deutsche Landkreistag hat aus Anlass der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefordert, den Kommunen die im Koalitionsvertrag zugesagte Sofortentlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr umgehend zukommen zu lassen. Darüber hinaus forderten die Landräte den Bund auf, die zugesagte weitere Entlastung in Höhe von jährlich 5 Mrd. Euro spätestens zum 1.1.2016 wirksam werden zu lassen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Zunächst ist wesentlich, dass die Sofortentlastung auch tatsächlich eine solche ist, also sofort umgesetzt wird."

Für den Deutschen Landkreistag ist es entscheidend, dass die kommunalen Haushalte tatsächlich entlastet werden, und zwar in allen Bundesländern. Das Präsidium drängt daher darauf, dass die zugesagte kommunale Entlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro ab dem Jahr 2014 einsetzt und in Höhe von 5 Mrd. Euro ab dem Jahr 2016 kommt. „Eine Verzögerung des Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen darf nicht dazu führen, dass auch die kommunale Entlastung hinausgeschoben wird", sagte Duppré. Darüber hinaus wies er auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in den Ländern und die hohe inhaltliche Komplexität der Materie hin. „Es besteht die Sorge, dass eine Entlastung über die Eingliederungshilfe nicht oder viel zu spät kommt oder gesamtstaatlich gar zu Leistungsausweitungen führt."

Der Koalitionsvertrag spricht von zwei Stufen, bestehend aus einer zügig zu realisierenden Entlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro sowie einer weiteren mit einem Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich. Für diese Maßnahmen enthält die Vereinbarung jedoch trotz deren Einstufung als prioritär keine verbindlichen Zeitpunkte.

„Ein einfacher sowie zügig zu realisierender Weg für die erste Stufe wäre eine Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Über diesen Weg beteiligt sich der Bund bereits seit Langem an kommunalen Aufgaben im Rahmen von Hartz IV", so Duppré. Die darüber hinaus zugesagte zweite Entlastungsstufe könne demgegenüber durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils realisiert werden. Bei den Kosten der Unterkunft bestehe insgesamt ein Entlastungspotenzial von 2,41 Mrd. Euro; ein Punkt Umsatzsteuerbeteiligung entspreche etwa 2 Mrd. Euro. Die Reform der Eingliederungshilfe bleibe selbstverständlich unverändert auf der Agenda.

Er wies zuletzt darauf hin, dass die 5 Mrd. Euro auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen müssten: „Das Problem besteht darin, dass die Landkreise nur in drei Ländern Aufgaben- und Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe sind, und zwar in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. In sieben Flächenländern liegt hingegen die Finanzierungsverantwortung ganz oder überwiegend beim jeweiligen Land, bei dem daher auch die unmittelbare Entlastungswirkung eintreten würde." Eine – vollständige – Weiterleitung der Entlastung an die Kommunen sei in diesen Ländern daher nicht gesichert möglich. „Daher sollte der von uns vorgeschlagene Finanzierungsweg beschritten werden", so Duppré abschließend.