"Die Landkreise müssen auch in Zukunft in der Lage sein, Krankenhäuser bei Bedarf finanziell zu unterstützen, um eine angemessene medizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Es sei daher als positives und ermutigendes Signal zu werten, dass die Musterklage der privaten Krankenhausbetreiber gegen die vom baden-württembergischen Landkreis Calw gewährten Krankenhausbeihilfen Ende vergangenen Jahres mit Hinweis auf den nur den öffentlichen Krankenhausträgern obliegenden Sicherstellungsauftrag in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde.

„Zu Recht hat das Gericht den öffentlichen Sicherstellungsauftrag in das Zentrum seiner Argumentation gestellt, der trotz des bestehenden Wettbewerbs Zuschüsse der kommunalen Träger an ihre Krankenhäuser rechtfertigt. Hätte die Klage der privaten Krankenhauslobby Erfolg, würde die Krankenhauslandschaft in weiten Teilen Deutschlands regelrecht umgepflügt – mit unübersehbaren Konsequenzen für die medizinische Versorgungssicherheit speziell in vielen ländlichen Räumen", betonte Henneke. Der Landkreistag werde den weiteren Gang der gerichtlichen Auseinandersetzung aufmerksam verfolgen.

„Sollte sich wider Erwarten doch noch abzeichnen, dass die Rechtsprechung kommunale Krankenhausbeihilfen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung spürbar erschwert, so wird man politisch gegensteuern müssen", betonte Henneke. „Einer Vollprivatisierung des Krankenhauswesens sozusagen durch die kalte Küche muss rechtzeitig ein Riegel vorgeschoben werden", unterstrich der DLT-Hauptgeschäftsführer. Alles andere hieße, die Axt an die Wurzel von öffentlicher Daseinsvorsorge und kommunaler Selbstverwaltung zu legen.


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