Die Dokumentationen in der stationären und ambulanten Pflege können bundesweit im Umfang deutlich reduziert werden. Dazu haben die Vertragsparteien in der Pflege den nötigen Beschluss gefasst. Es ist entschieden, dass die Ergebnisse aus dem Projekt des Bundesgesundheitsministeriums „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation" mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren sind. Der GKV-Spitzenverband, unter Beteiligung der Verbände der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes, die Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen, die kommunalen Spitzenverbände,

die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die Interessenverbände der Pflegebedürftigen und der Selbsthilfe schaffen damit die Voraussetzungen für die flächendeckende Umsetzung der Projektergebnisse.

Zentrale Botschaft für die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Deutschland ist: Die Dokumentation wird auf die wesentlichen Aspekte reduziert und von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfungen akzeptiert. Die Kompatibilität mit den Qualitätsprüfungen und deren Maßstäben sind für die Anwendung zentrale Aspekte. Das hat auch der Praxistest gezeigt und der Abschlussbericht dokumentiert. Dieses Signal an die Pflegekräfte und Einrichtungen ist für die Orientierung und die jetzt anstehende flächendeckende Umsetzung sehr wichtig.

Im Vorfeld hatten stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in ganz Deutschland mehrere Monate lang ein reduziertes Struktursystem der Pflegedokumentation in einem Praxistest des Bundesgesundheitsministerium ausprobiert und für gut und vor allem für praxistauglich befunden. Koordiniert wurde der Praxistest von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Für die weitere Umsetzung hat das Gesundheitsministerium ein Projektbüro beim Pflegebevollmächtigten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, eingerichtet.

Beispiele für eine vereinfachte Pflegedokumentation

  • Künftig werden Pflegeeinrichtungen z. B. in der Grundpflege nur noch Ereignisse bzw. Leistungen dokumentieren, die von der Pflegeplanung abweichen. Eine Dokumentation von Routinetätigkeiten der Grundpflege entfällt damit.
  • Die Pflegeplanung basiert auf einer sogenannten „strukturierten Informationssammlung". Waren dafür bisher 13 Themenfelder beim Pflegebedürftigen überprüft worden, werden es demnächst nur noch fünf sein.
  • Im stationären Bereich entfallen künftig die Einzelleistungsnachweise für routinemäßig wiederkehrende Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung.


Hintergrund Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation ist eine wichtige Grundlage, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Sie soll zum einen die Kommunikation aller an der Pflege Beteiligten sicherstellen - und dabei auch den Pflegebedürftigen selbst und seine Angehörigen einbinden. Zum anderen sorgt die Pflegedokumentation für Transparenz. Die Pflegedokumentation wurde in den letzten Jahren immer umfangreicher – ein Zeitaufwand, der bei der eigentlichen Pflege fehlte.

Pressekontakt:

  • Deutscher Landkreistag, Dr. Irene Vorholz, Tel. 030/590097-341
  • GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Florian Lanz, Tel. 030 206288-4201


Vertragsparteien nach § 113 SGB XI:
GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Arbeitgeber- und
BerufsVerband Privater Pflege e. V., Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V., Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband für Diakonie und Entwicklung e. V., Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V., Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V., Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V., Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

Interessenvertreter nach § 118 SGB XI
BAG Selbsthilfe e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V., Inte-ressenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), Sozialverband Deutschland e. V. (SOVD), Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)


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