Die im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des Europäischen Fiskalpakts 2012 verabredete und im Koalitionsvertrag im Herbst 2013 näher fixierte stufenweise Entlastung der Kommunen um zunächst 1 Mrd. € und sodann um 5 Mrd. € jährlich dient der flächendeckenden Verbesserung der kommunalen Finanzlage durch den Bund. Ziel ist es, dass die Kommunen zum einen die Gewähr dafür bieten, die Vorgaben des Fiskalpakts einzuhalten, und zum anderen wieder deutlich vermehrt investieren. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen erfolgen durch die Kommunen. Wegen der angespannten kommunalen Finanzlage hat in den vergangenen Jahren ein deutlicher Investitionsverfall stattgefunden.

Kritik am Saarland und an Sachsen-Anhalt

„Die Erreichung dieser beiden Ziele hängt nicht davon ab, ob die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben- und Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe sind oder nicht. Daher ist es abwegig, wenn Länder wie das Saarland und Sachsen-Anhalt die jetzt für 2015 auf den Weg gebrachte Bundesmilliarde mit der Begründung für sich abzweigen wollen, die Aufgaben der Eingliederungshilfe lägen in diesen Ländern nicht bei den Kommunen" sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, in Berlin. „Damit wird der Öffentlichkeit ein X für ein U vorgemacht. Es geht bei der gesetzlichen Maßnahme um eine Stärkung der Kommunalfinanzen, die gerade auch in diesen beiden Ländern dringend geboten ist".

Referentenentwurf

Henneke hatte zuvor auf Fragen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des Handelsblatts beklagt, dass es in der Begründung zum Gesetzentwurf des Bundes im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Kommunalentlastung von 5 Mrd. € nicht heiße, dass die Kommunen entlastet werden sollen, sondern die „Träger der Eingliederungshilfe". Die Kreise und kreisfreien Städte sind aber nur in sechs von dreizehn Flächenländern voller Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe. Henneke hatte betont, dass die Eingliederungshilfe ein untauglicher Weg ist, um die Finanz- und Investitionskraft der Gesamtheit der Kommunen zu stärken, wie dies im Koalitionsvertrag als Ziel formuliert sei.

Zudem hatte er zu bedenken gegeben, dass die Eingliederungshilfe immer teurer werde. Da mit jährlichen Steigerungsraten von 1 Mrd. € zu rechnen sei, führe ein fixer 5 Mrd. €-Zuschuss im Jahr 2018 lediglich dazu, dass die Belastung für die Aufgabe der Eingliederungshilfe bestenfalls auf den heutigen Ausgabenstand sinke. Zusätzliche Kostenrisiken seien dabei noch gar nicht berücksichtigt. Bei den gegenwärtigen Vorhaben, die Leistungen für behinderte Menschen zu verbessern, müsse dringend auf Einhaltung der im Koalitionsvertrag getroffenen Verabredung gedrungen werden, die Ausgabendynamik zu brechen. Keinesfalls dürfe das Risiko einer Kostenausweitung am Ende wieder bei den Kommunen liegen.

Bei dynamisch wachsenden Sozialausgaben benötigten die Kommunen auch dynamisch wachsende Einnahmen. Allein für die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Jugendhilfe (ohne den ausgabeträchtigen Ausbau der Kinderbetreuung) habe die Kreisebene im Jahr 2012 in den 13 Flächenländern knapp 32 Mrd. € ausgegeben. Dieser Ausgabenblock könne am besten durch einen erhöhten kommunalen Steueranteil am Gesamtsteueraufkommen oder erhöhte Bundesbeteiligungen an Geldleistungsgesetzen finanziert werden. „Zur Lösung der Gesamtthematik müssen die Kommunen zwingend mit am Tisch sitzen, wenn Bund und Länder über die künftige föderale Finanzverfassung beraten", forderte Henneke abschließend.

Kabinettsbeschluss vom 20.8.2014

Einen kleinen Zwischenerfolg konnte der Deutsche Landkreistag mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 20.8.2014 verbuchen. In der Begründung zum Gesetzentwurf wurde der – für die Vorab-Milliarde völlig irrelevante – Satz: „Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegeldes sollen die Träger der Eingliederungshilfe im Umfang von 5 Mrd. € jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.“ durch den Satz ersetzt: „Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ist eine Entlastung durch den Bund im Umfang von 5 Mrd. € jährlich in der Eingliederungshilfe vorgesehen.“

Damit wurde eine Vorfestlegung für das künftige Gesetzesvorhaben vermieden. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin in einer Presseerklärung davon gesprochen, wie der Bund die Kommunen zusätzlich „unterstützt“ und zudem ausgeführt: „Mit Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ist zudem eine Entlastung durch den Bund im Umfang von jährlich 5 Mrd. € im Bereich der Eingliederungshilfe geplant.“ Offen bleibt, wer wie entlastet werden soll.

Hinzugefügt sei, dass man kommunalseitig keinesfalls von der bisherigen Belastung mit Kosten der Eingliederungshilfe – sofern man sie denn hat – auf eine künftig dieser entsprechenden anteiligen Entlastung schließen darf. Insoweit gilt nämlich der eindeutige Satz der Bundesregierung (BT-Drs. 17/11055, 2): „Bundesfinanzierte Leistungen bedingen eine bundeseinheitliche Leistungshöhe.“ Außerdem kann sich der Bund nur an Geldleistungen beteiligen, „also an betragsmäßig exakt bezifferten Leistungsansprüchen.“

Hinweis:

  • Handelsblatt vom 12.8.2014 „Die Kommunen brauchen mehr Steuermittel – Der Geschäftsführer des Landkreistages kritisiert die fehlende Bereitschaft, die Unterfinanzierung zu beseitigen".

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5.8.2014 „Bürgermeister fürchten Trickserei bei Milliardenhilfe – Wer profitiert am Ende wirklich von Schäubles Entlastungsprogramm?".

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.8.2014 „Bund entlastet Länder und Städte – Kommunen besorgt wegen Zusagen über 2018 hinaus“.
Bildquelle: © fotolia.com

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.