Anlässlich seiner Sitzung im Landkreis St. Wendel hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages erneut die sich dramatisch zuspitzende Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern diskutiert. Die Landkreise bekennen sich dabei ausdrücklich zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. Dies betrifft insbesondere eine menschenwürdige Unterbringung sowie eine angemessene medizinische und soziale Betreuung. Vizepräsident Landrat Reuter, Landkreis Göttingen, stellte diesbezüglich fest: „Vorfälle, wie sie jüngst in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden sind, bedauern wir. Sie dürfen sich nicht wiederholen."

Dennoch habe Einigkeit bestanden, dass sich die Unterbringung der Flüchtlinge vor Ort zusehends schwierig gestalte. Es fehle schlicht an Räumlichkeiten.

Die jüngst beschlossene Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten ist ein erster Schritt zu einer Verkürzung der Dauer von Asylverfahren. Davon erhoffen sich die Landkreise eine Erleichterung hinsichtlich der schwierigen Unterbringung der Antragsteller". Außerdem sollten die Länder verpflichtet werden, Asylbewerber zumindest drei Monate lang in zentralen Einrichtungen unterzubringen. „Dies würde ebenfalls einen Beitrag zur zügigen Durchführung von Asylverfahren leisten und die erforderlichenfalls anstehenden Rückführungen in oftmals zuständige sichere Drittstaaten innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Vor allem aber müssen die Bundesländer für eine auskömmliche Finanzierung dieser staatlichen Aufgaben sorgen!"

Eine weitere erforderliche Maßnahme sei auch das angekündigte Einreise- und Aufenthaltsverbot für Flüchtlinge, deren Asylantrag als unzulässig, unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist. Bei diesen bestehe angesichts dessen die Vermutung, dass sie in das Bundesgebiet eingereist seien, um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. „Solche Einreise- und Aufenthaltsverbote sind eine vernünftige Ergänzung zur vereinbarten Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer. Auf diese Weise kann besser als bislang sichergestellt werden, dass abgelehnte Asylbewerber nicht stets wieder aufs Neue einreisen", erklärte er. Dies betreffe oftmals Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten.

Auch die seitens des Bundesrates jüngst vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zu baurechtlichen Erleichterungen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften seien ein zu begrüßender Baustein zur Bewältigung der kommunalen Unterbringungslasten.

Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass die verstärkte Zuwanderung von Asylbewerbern kein nationales Problem, sondern ein europaweites Phänomen sei, das letztlich nur im Zusammenwirken der europäischen Staaten gelöst werden könne. Das Präsidium des Deutschen Landkreistages appellierte daher an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für eine gerechtere Verteilung der Aufnahmelasten zwischen den Mitgliedsstaaten zu sorgen. Bis ein neues System etabliert sei, gelte es, die derzeitigen Regelungen auch einzuhalten. Dieses betreffe insbesondere die Überstellungen von Flüchtlingen an andere Mitgliedstaaten, die regelmäßig für die Durchführung der entsprechenden Asylverfahren zuständig seien.

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