Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat anlässlich seiner Sitzung im Landkreis St. Wendel die Einbindung der geplanten kommunalen Entlastung in Höhe von 5 Mrd. € in den Kontext der Bund-Länder-Finanzbeziehungen begrüßt. Vizepräsident Landrat Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen) sowie DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erläuterten, dass dabei nachweisbar sicherzustellen sei, dass die Mittel tatsächlich und dynamisch aufwachsend bei den Kommunen in allen Ländern ankämen.

Des Weiteren habe sich das Präsidium für eine Integration des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuertarif im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen ausgesprochen. „Dies führt zu unmittelbaren, dauerhaften und dynamisch aufwachsenden kommunalen Mehreinnahmen in einer Ausgangsgrößenordnung von ca. 2,7 Mrd. €. Darüber hinaus haben die Kommunen mittelbar über die kommunale Finanzausgleiche in den Ländern an den ebenfalls auf der Zeitachse aufwachsenden Ländereinnahmen in einer Ausgangsgrößenordnung von rund 1,6 Mrd. € teil. Damit wäre gewährleistet, dass die kommunale Einnahmekraft in allen Ländern dauerhaft, nachhaltig und dynamisch gestärkt wird", so Reuter und Henneke.

Das DLT-Präsidium erörterte in seiner Sitzung auch die weiteren aktuell diskutierten Überlegungen, um zu einer kommunalen Entlastung zu gelangen. Dabei setzt es sich zudem für eine zusätzliche Entlastung in Form einer vollständigen Übernahme der Finanzierungslast der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (KdU) durch den Bund ein. „Dies sorgt – neben der Entlastung in Höhe von 5 Mrd. € spätestens ab 2018 – für eine zusätzliche, dauerhafte und insbesondere den wirtschaftsschwachen Kommunen helfende Entlastung um jährlich weitere ca. 4,6 Mrd. €", erklärten Reuter und Henneke.

Da die Stadtstaaten an der Entlastung des Bundes von den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende weit überproportional teilhaben würden, müsse korrespondierend dazu im Bund-Länder-Finanzausgleich die derzeit bestehende Einwohnerveredelung spürbar zurückgeführt werden. Ein Umsatzsteuervorwegausgleich sei beizubehalten. Für die fünf ostdeutschen Flächenländer müsse über einen Finanzausgleich die unterdurchschnittliche kommunale Finanzkraft weiterhin ausgeglichen werden, damit auch diese Länder eine aufgabenangemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherstellen können.

Reuter und Henneke zeigten sich überzeugt, dass der Mix der beiden Wege (Steuer und KdU) eine annähernd gleichmäßige Stärkung der kommunalen Finanzkraft in allen Bundesländern gewährleiste. Dieser Mix trage der wiederholten Forderung des Deutschen Landkreistages Rechnung, dass die kommunale Entlastung tatsächlich vollständig den Kommunen zugutekommen müsse.

Schließlich habe das Präsidium des Deutschen Landkreistages bekundet, sich wie bisher weiter konstruktiv an den Arbeiten für ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen zu beteiligen. „Raum für kostenträchtige Leistungsausweitungen besteht dabei nicht. Vielmehr muss die Ausgabendynamik gebrochen werden", erklärten Reuter und Henneke. Bei einem neuen Bundesteilhabegesetz handele es sich im Übrigen um eine unter das für den Bund gegenüber den Kommunen geltende Aufgabenübertragungsverbot fallende Aufgabe, die nur von den Ländern auf die Kommunen übertragen werden kann. Dabei seinen mögliche Mehrbelastungen auszugleichen.

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