Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" wird seit wenigen Tagen bundesweit in 45 stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger erprobt. Konkret geht es darum, die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Wissenschaftlich begleitet wird diese modellhafte Implementierung durch Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.

Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach § 113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des Expertenstandards. Der Expertenstandard wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) im Auftrag der Vertragsparteien entwickelt.

Die fachlich konsentierte Entwurfsfassung des Expertenstandards (mit Anlagenband) steht zum kostenfreien Download zur Verfügung. Der Expertenstandard ist in diesem Entwurfsstand für die Pflegeeinrichtungen und Dienste aber noch nicht verbindlich.

Zum Hintergrund
Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Der Expertenstandard fasst den Stand der Erkenntnisse zum Thema zusammen und soll den Pflegeeinrichtungen nach Feststellung der Wirksamkeit und Praxistauglichkeit eine Orientierung geben, wie die Mobilität pflegebedürftiger Menschen erhalten oder verbessert werden kann. Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen.

Pressekontakt:

  • Deutscher Landkreistag, Dr. Irene Vorholz, Tel. 030/590097-341
  • GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Ann Marini, Tel. 030 206288-4201


Vertragsparteien nach § 113 SGB XI:
GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Arbeitgeber- und
BerufsVerband Privater Pflege e. V., Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V., Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V., Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V., Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V., Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Interessenvertreter nach § 118 SGB XI:
BAG Selbsthilfe e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V., Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), Sozialverband Deutschland e. V. (SOVD), Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

 

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

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