Der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnen den Antrag der Deutschen Telekom bei der Bundesnetzagentur auf Sicherung eines Exklusivrechts zum Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich der Hauptverteiler (HVt) beim Breitbandausbau ab. Die Präsidenten beider Verbände, Landrat Reinhard Sager (DLT) und Oberbürgermeister Ivo Gönner (VKU), sprachen sich gemeinsam gegen eine einseitige Privilegierung der Telekom aus. „Wir sind gegen eine derartige Rosinenpickerei.

Sollte die Bundesnetzagentur dem Antrag stattgeben, käme es im ländlichen Raum zu einer weiteren Zerstückelung in wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Gebiete", machten beide Verbandspräsidenten deutlich. Dabei würde der Einsatz von Vectoring – einer technischen Verbesserung des bestehenden, alten Kupfernetzes – keinen nennenswerten Beitrag zur Verwirklichung der Breitbandziele der Bundesregierung leisten. Vectoring im HVt-Nahbereich bewirkt lediglich, dass ohnehin bereits gut versorgte Haushalte noch besser versorgt werden können", so Sager und Gönner. „Was wir aber benötigen, ist ein möglichst flächendeckender Glasfaserausbau – hierzu leistet der Antrag der Telekom keinen Beitrag."

Morgen wird es zum Antrag der Telekom eine erste Anhörung bei der Bundesnetzagentur geben. DLT und VKU stellten fest, es sei unbestreitbar, dass der Breitbandausbau zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen nur dann gelingt, wenn ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und beispielsweise aufgrund ihrer Abgeschiedenheit weniger wirtschaftlichen Versorgungsbereichen hergestellt werden kann. „Die Verleihung eines Exklusivrechts würde zu einer Finanzierungslücke bezogen auf die nicht mit Vectoring erschließbaren Landesteile führen, die letztlich mit staatlichen Fördermitteln geschlossen werden müsste. Insbesondere würde man die immer noch vorhandenen ‚weißen Flecken' im ländlichen Raum so nicht schließen", verdeutlichten Sager und Gönner. „Von daher läuft das Ansinnen der Telekom einer Politik des flächendeckenden Breitbandausbaus zuwider."

Vectoring bewirke zwar eine Verbesserung der Versorgung von bis zu 50 Mbit/s auf bis zu 100 Mbit/s in den HVt-Nahbereichen, in allen anderen Gebieten werde sich die Situation aber nicht verbessern. „Gerade die letzten zehn bis zwanzig Prozent des ländlichen Raumes sind es, die uns Schwierigkeiten bereiten. Ohnehin wird auf lange Sicht kein Weg daran vorbeiführen, die noch vorhandenen Kupfer- durch Glasfaserleitungen zu ersetzen. Nur die Glasfaser-Technologie ist langfristig zukunftsfähig", so Sager und Gönner. „Es sind gerade die Kommunen und ihre Unternehmen, die den flächendeckenden Ausbau in ihrem Versorgungsgebiet vorantreiben."

Die Einräumung eines Exklusivrechts zugunsten der Telekom würde zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen führen und die bereits getätigten Infrastruktur-Investitionen, gerade auch der kommunalen Wettbewerber, entwerten. Gleiches gilt für die alternativen Netzbetreiber. Auch könnten Landkreise und kommunale Unternehmen bei kreisweiten Ausbauprojekten beziehungsweise in ihrem Versorgungsgebiet kein Vectoring im HVt-Nahbereich einsetzen. „Das sollte die Bundesnetzagentur nicht ermöglichen", so beide Verbandspräsidenten.

Stellungnahme des Deutschen Landkreistages

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