Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Auseinandersetzungen um die passende Architektur der künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen davor gewarnt, diese Fragen mit der finanziellen Entlastung der Kommunen zu vermengen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte gegenüber Tagesspiegel Online: „Das eine Thema hat mit dem anderen nichts zu tun. Hier darf nichts verwischt werden."

Er pochte darauf, dass der Vorschlag des Bundesfinanzministers sowie die Zusage des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, die Städte, Landkreise und Gemeinden ab 2018 „zielgenau" und unmittelbar in Höhe von jährlich 5 Mrd. € zu entlasten, wie es im Vorschlag des Bundes klar formuliert sei.

„Wichtig ist, dass die kommunale Entlastung so unter den Kommunen verteilt wird, dass diejenigen mit den höchsten notwendigen bundesveranlassten Sozialausgaben auch am meisten davon haben", sagte er. Insofern müsse die Stärkung der Kommunen auch dort ankommen, wo die Hauptlasten entstünden. „Das ist bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten der Fall. Um dies zu erreichen, wäre eine direkte Beteiligung der Landkreise an der Umsatzsteuer der sauberste Weg." Allerdings sei dafür eine Verfassungsergänzung notwendig, erläuterte Henneke.

Damit würden im Ergebnis die Kommunen der Länder begünstigt, die unter hohen sozialen Lasten litten. „Das wäre ein ausgewogenes Gesamtpaket. Über diese Bande könnte damit die Kommunalentlastung sogar zum Kitt in der kontroversen Debatte um die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden, weil sowohl wirtschaftsstarke als auch Länder mit hohen Soziallasten etwas davon hätten", so Henneke abschließend.