Der Deutsche Landkreistag hat heute seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es bis heute nicht gelungen ist, eine Grundsatzentscheidung zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern herbeizuführen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte nach der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin: „Es ist bedauerlich, dass die vielfach angekündigte Einigung nun weiter auf die lange Bank geschoben wird. Aus kommunaler Sicht jedenfalls ist wichtig, dass die ab 2018 geplante Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € umgesetzt wird."

Der Vorschlag des Bundes zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen ist faktisch mit dem Fortgang der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verknüpft. Er sieht eine zielgenaue Stärkung der Kommunen vor. „Die sauberste Lösung besteht in einer Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer, was in Bezug auf die Landkreise bedeutete, diesen erstmals einen Anteil an dieser Steuer einzuräumen", kommentierte Henneke. Wichtig sei, die Mittel so unter den Kommunen zu verteilen, dass diejenigen mit den höchsten notwendigen bundesveranlassten Sozialausgaben auch am meisten davon haben. „Dieser Weg könnte in der weiter gehenden Entscheidungsfindung um die Neuregelung des Länderfinanzausgleiches eine wesentliche Komponente darstellen, weil sowohl wirtschaftsstarke als auch Länder mit hohen Soziallasten etwas davon hätten", erklärte er.

Sollte dieser Transferweg hingegen nicht mehrheitsfähig sein, schlage der Deutsche Landkreistag einen Komponentenmix aus erhöhter kommunaler Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung sowie eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II vor. „Generell ist unser Maßstab, dass die versprochene finanzielle Stärkung bei den Kommunen aller Länder ungeschmälert wirksam wird. Sie darf nicht an den Begehrlichkeiten der Länder scheitern, die die den Kommunen versprochenen Gelder gern in ihren Haushalten sehen würden", so Henneke.