Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich seiner heutigen Präsidiumssitzung im Landkreis Kusel begrüßt, dass Bund und Länder Ende vergangener Woche auch eine Einigung über Teile der künftigen Nahverkehrsfinanzierung erzielt haben. Danach sollen die Regionalisierungsmittel ab 2016 von derzeit 7,4 Mrd. € auf jährlich 8 Mrd. € erhöht und ab 2017 mit 1,8 % statt bisher 1,5 % dynamisiert werden.

„Auch wenn dieses Ergebnis noch hinter den Forderungen der Länder zurückbleibt, ist anzuerkennen, dass der Bund den Ländern deutlich entgegengekommen ist und durch die Einigung Planungssicherheit geschaffen wird", betonte Präsident Landrat Reinhard Sager. Zu begrüßen sei auch, dass Bund und Länder den Anstieg der Trassen- und Stationspreise künftig begrenzen wollen, über die bislang ein bedeutender Teil der Regionalisierungsmittel an die Infrastrukturgesellschaften der Deutschen Bahn und damit letztlich auch wieder an den Bund zurückfließen.

Gleichzeitig forderte der DLT-Präsident die Länder auf, die Landkreise als ÖPNV-Aufgabenträger finanziell angemessen auszustatten, damit sie ihren gesetzlichen Aufgaben der Mobilitätsicherung auch angesichts rückläufiger Bevölkerungszahlen und veränderter Altersstruktur weiterhin gerecht werden können. „Beim ÖPNV darf kein Rückzug aus der Fläche erfolgen. Gerade hier ist der Nahverkehr Bestandteil der Daseinsvorsorge und ein wichtiger Beitrag zur Alltagsmobilität, der sich nicht auf Schülerverkehre und Rufbussysteme reduziert. Nicht zuletzt ist er wichtiger wirtschaftlicher – z. B. touristischer – Standortfaktor", so Sager weiter.

Sager forderte die Länder auch auf, die Regionalisierungsmittel nicht nur für eine Weiterentwicklung des Verkehrs auf der Schiene, sondern auch für die Sicherstellung von Busverkehren in der Fläche bereit zu stellen. „Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dort, wo der Schienenpersonennahverkehr nicht mehr gewährleistet werden kann. Angesichts wegbrechender Schülerverkehre sind in den Ländern zudem die sog. § 45a PBefG-Mittel zu kommunalisieren, um zu einer effizienteren und europarechtskonformen Verkehrsfinanzierung aus einer Hand zu kommen", so Sager weiter.

Abschließend mahnte er, dass über die von Bund und Ländern beschlossene Fortführung des Bundesprogramms für Großprojekte nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) hinaus zeitnah auch eine Einigung über die künftige Ausgestaltung der GVFG-/Entflechtungsmittel erforderlich sei: „Die für die Finanzierung kommunaler Verkehrsinfrastruktur wichtigen Entflechtungsmittel müssen unbeschadet des Ergebnisses der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen den Kommunen von den Ländern unvermindert bereit gestellt werden. Wir erwarten, dass die Länder ihrer bereits seit der Föderalismusreform I bestehenden Verantwortung ohne Abstriche gerecht werden und nicht auf den Bund verweisen", so Sager.

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