Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat anlässlich seiner heutigen Sitzung im Landkreis Kusel auf die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Landkreise hingewiesen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das Breitbandförderprogramm des Bundes ist eine wichtige und überfällige Maßnahme, um den flächendeckenden Internetausbau zu beschleunigen. Von dieser Förderung müssen allerdings auch alle Landkreise gleichermaßen profitieren können.

Das gilt auch mit Blick auf die in den Landkreisen praktizierten Modelle des Breitbandausbaus, insbesondere das Betreiber- und das Deckungslückenmodell." Vor diesem Hintergrund gehe es um Chancengleichheit und Technologieoffenheit. „Hier freuen wir uns über die neuesten Überlegungen des Bundes, den Entwurf der Förderrichtlinie in diesem Sinne zu überarbeiten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl wir noch immer eine Benachteiligung des Betreibermodells sehen."

Das Präsidium bekräftigte, dass es das Ziel der Bundesregierung, bis 2018 flächendeckend eine Versorgung mit mind. 50 Mbit/s sicherzustellen, nach wie vor unterstützt. Sager: „Das darf aber nicht bedeuten, dass kreisweite Ausbauprojekte, die bis 2018 begonnen, aber noch nicht fertigstellt wurden, von der Förderung ausgeschlossen werden. Gefördert werden sollten darüber hinaus auch solche Projekte, die das 50 Mbit/s-Ziel schrittweise verfolgen, sofern sie in der ersten Ausbaustufe eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s erreichen."

Kritisiert hat das Präsidium eine Regelung in der Förderrichtlinie, die vorsieht, dass Landkreise, die im Rahmen des Betreibermodells ein eigenes Glasfasernetz errichtet haben, nach Ende des Förderzeitraums gehalten sind, diese Infrastruktur zu veräußern. „Ein solches Veräußerungsgebot ist ein Novum im deutschen Förderrecht, für das es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt", betonte Sager. Die Verfassung lasse ein kommunales Engagement im Bereich des Netzausbaus zu. „Die geplante Regelung diskreditiert ohne Grund das Betreibermodell und sollte daher ersatzlos gestrichen werden", forderte er.

Wichtig sei des Weiteren, dass Bundes- und Landesfördermittel kombiniert und gemeinsam beantragt werden können. „Wir erwarten, dass die Förderverfahren auf Bundes- und Länderebene möglichst weitgehend harmonisiert werden, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren", so der DLT-Präsident abschließend.

Zum Hintergrund
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis 2018 den Breitbandausbau mit insgesamt ca. 2 Mrd. € zu fördern. Die Gelder stammen in Höhe von ca. 700 Mio. € aus der Versteigerung von Funkfrequenzen; weitere 1,3 Mrd. € sind Haushaltsmittel. Darüber hinaus hat der Bund den Ländern weitere ca. 700 Mio. € zur Verfügung gestellt, bei denen es sich ebenfalls um Versteigerungserlöse handelt. Die Länder sollen diese Mittel vorrangig für den Breitbandausbau einsetzen.


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