Angesichts steigender Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sieht es der Deutsche Landkreistag als sicher an, dass in den öffentlichen Haushalten Sparmaßnahmen in anderen Bereichen notwendig werden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „In Anbetracht der immensen gesamtstaatlichen Herausforderung der Flüchtlingsversorgung gilt es, alle verfügbaren Kräfte und Mittel auf diese Aufgabe zu konzentrieren. Steuererhöhungen oder einen Flüchtlings-Soli sollte es dennoch nicht geben.

Dies würde bezogen auf die derzeit gute Konjunktur kontraproduktiv wirken. Außerdem wäre es Wasser auf die Mühlen derer, die sich von der großen Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme und -integration schon jetzt überfordert fühlen." Aus Sicht der Landkreise müsse allerdings dringend in allen Flächenländern sichergestellt werden, dass den Landkreisen alle Kosten im Bereich der Unterbringung, Gesundheitsversorgung und sozialen Betreuung seitens der Länder ersetzt werden.

Nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages entstehen in diesem Jahr Gesamtaufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in Höhe von mindestens 15 Mrd. €. Henneke: „Davon entfallen rund 10 Mrd. € auf Landkreise, Städte und Gemeinden und ca. 5 Mrd. € auf Bund und Länder. Das sind insgesamt 9,6 Mrd. € mehr als im Jahr 2014." Die Mehraufwendungen für die Kommunen beliefen sich auf insgesamt etwa 6,5 Mrd. €, von denen die Landkreise im Verhältnis zu den kreisfreien Städten und Gemeinden fast die Hälfte die Hauptlasten (48 %) tragen.

„Da nach der Finanzplanung bislang von einem gesamtstaatlichen Überschuss von ca. 10,5 Mrd. Euro auszugehen war, ist die schwarze Null für den öffentlichen Gesamthaushalt in diesem Jahr durch diese Mehrausgaben nicht gefährdet. Für 2016 werden die Ausgaben allerdings sprunghaft steigen. Dringend ist hingegen davor zu warnen, bestimmte Zahlen in die Welt zu setzen, da sich derzeit nicht abschätzen lässt, wie sich die Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren sowie die beschlossenen Zuzugsbeschränkungen auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen auswirken werden," so Henneke. Absehbar sei aber, dass die zu erwartende große Zahl von Asylbewerbern, deren Verfahren abgeschlossen werden, zur Folge habe, dass diese Personen anschließend von den Jobcentern betreut werden. „Im Zuge dessen werden im Zusammenspiel mit der jüngst beschlossenen Verfahrensbeschleunigung daher die Kosten im SGB II für den Bund sowie für die Landkreise deutlich wachsen."

Weitere erhebliche Ausgaben würden durch noch nicht bezifferbare Aufwendungen für den Familiennachzug, für die bevorstehende Integration der Flüchtlinge in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie für vielerorts zu schaffenden Wohnraum bzw. die Ertüchtigung leer stehender Gebäude entstehen. „Daneben bestehen große Herausforderungen im Bildungsbereich, der etwa bezogen auf Schulen und Kindergärten in die Lage versetzt werden muss, die große Zahl anerkannter Flüchtlingskinder aufzunehmen." Insgesamt zeige sich, dass die Flüchtlingssituation zunehmend auch zu einem Kraftakt für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen werde, so Henneke abschließend.

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