Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnen im Zusammenhang mit den derzeitigen Verhandlungen um die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge davor, dass Länder und Krankenkassen dieses sinnvolle Vorhaben nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürften. „Städte, Landkreise und Gemeinden tragen die notwendigen Gesundheitskosten im Rahmen des Asylverfahrens. Die Gesundheitskarte würde die Abwicklung über die Krankenkassen vorsehen und könnte den Kommunen die Arbeit erleichtern.

Allerdings darf es dadurch nicht zu einer Anhebung des gesetzlich eingeschränkten Leistungsniveaus sowie zu Kostensteigerungen kommen. Das würde deutlich über das Ziel hinausschießen", erklärten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

In den Verhandlungen fordern die Krankenkassen, dass die Städte, Landkreise und Gemeinden den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes übernehmen, jedenfalls im ambulanten Bereich. „Unser Ziel ist zu erreichen, dass für Flüchtlinge und Kommunen das Verfahren verbessert wird. Der Gesetzgeber hat den Anspruch der Flüchtlinge auf ärztliche Behandlung aber eingeschränkt. Dem muss auch die Gesundheitskarte Rechnung tragen. Ansonsten käme es zu Leistungsausweitungen und Kostensteigerungen", so Henneke und Landsberg.

Darüber hinaus sei der von den Krankenkassen geforderte Verwaltungskostenanteil (8 Prozent der Leistungsausgaben) deutlich überzogen. „Die Forderung der Krankenkassen ist für uns deutlich zu hoch. Schwierig ist zudem, dass die Krankenkassen die Gesundheitskarte nicht sperren können. Entfällt die Leistungsberechtigung, kann der Betroffene damit trotzdem weiterhin zum Arzt gehen – und die Kommunen sollen zahlen? Das ist ein Unding für die Praxis."

Misslich ist, dass mehrere Länder ohne Beteiligung der Kommunen einseitig Landesrahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen verabschiedet haben. „Hier wurden Verträge zu Lasten Dritter geschlossen. Denn zahlen müssen die Kommunen, die an den Verhandlungen in den Ländern aber kaum beteiligt wurden. Das erschwert unsere Gespräche deutlich", so die Hauptgeschäftsführer der beiden kommunalen Spitzenverbände.

Die fachlichen Beratungen auf Bundesebene sollen am 23.3.2016 weitergeführt werden.

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