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Anlässlich der morgigen Befassung des Bundesrates mit dem Ausbau der privaten Altersversorgung hat sich der Deutsche Landkreistag dafür ausgesprochen, hierfür die private Vermögensbildung zu befördern. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es ist richtig, die private Altersvorsorge weiter zu stärken. Dies senkt das Risiko, nach dem Erwerbsleben staatliche Transfers beanspruchen zu müssen. Derzeit erhalten bereits über eine halbe Million Menschen Grundsicherung im Alter. So gut es sozialpolitisch ist, diese Leistung zu haben, so wichtig ist es, beizeiten für das Alter vorzusorgen und hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu haben."

Das Land Hessen verfolgt mit seinem Antrag im Bundesrat das Ziel, die dritte Säule der Altersvorsorge durch private Kapitalanlagen zu stärken. Sie soll ergänzt und ausgebaut werden, so dass sie einen flächendeckenden Beitrag zum Versorgungsniveau im Alter leisten kann. Der Deutsche Landkreistag unterstützt die Länder: „Das gesetzliche Rentensystem als wesentliche Sicherung des Lebensstandards stößt auch wegen des demografischen Wandels absehbar an seine Grenzen. Die Erfahrungen zeigen, dass oftmals die erworbenen Ansprüche nicht ausreichen und auch eine betriebliche Altersvorsorge nicht in der Lage ist, diese Lücke zu schließen", so Sager. Nicht einmal die Hälfte der Bürger sorge mit einer privaten Zusatzrente vor.

Erfreulicherweise verfügt zwar heute die überwiegende Mehrzahl der Senioren über ein auskömmliches Einkommen aus Rente, Pension und/oder privater Altersvorsorge oder Vermögen. Sie sind wirtschaftlich gut gestellt und werden auch in den kommenden Jahren wohlsituiert sein. Auf der anderen Seite treten aber auch die strukturellen Probleme stärker als früher zu Tage: „Parallel zur guten Rentenentwicklung nimmt die Anzahl der Menschen zu, die Leistungen der Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen. Wichtig ist die frühzeitige Vermeidung von Altersarmut, nicht erst im Wege der Grundsicherung." Insbesondere die Beschäftigten in kleineren Betrieben sollten daher einfacheren Zugang zur privaten Altersvorsorge erhalten, da sie häufig keinen Anspruch aus einer Betriebsrente hätten.

Zum Hintergrund

Hessen schlägt vor, Arbeitnehmer automatisch in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt einzubeziehen – mit der Möglichkeit des so genannten opting out, falls jemand daran nicht teilnehmen möchte. Dieses Konzept würde die Verbreitung der privaten Vorsorge effektiv steigern. Derzeit kümmerten sich immer noch viel zu wenige Menschen aktiv um ihre Altersversorgung. Vereinfachungen soll es auch bei Auswahl und Vertragsabwicklung der neuen Produkte und bei der Auszahlung von staatlichen Zulagen für Riesterrenten geben.





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