Der Deutsche Landkreistag hat sich gegen den Vorschlag der SPD gewandt, wonach die Grundsteuer künftig allein von den Eigentümern getragen werden soll. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es wäre völlig sachwidrig, vom bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter abzugehen: Diese nutzen vor Ort die kommunale Infrastruktur und sind Einwohner einer Gemeinde. Die ohnehin nicht einfache Reformdiskussion sollte sich vielmehr auf die Kernfragen konzentrieren. Dazu gehört nicht eine ohne Not herbeigeholte Debatte um die Lastenverteilung zwischen Mietern und Eigentümern."

Die Grundsteuer bilde wie keine andere eine direkte Beziehung zu den Einwohnern in einer Gemeinde ab: „Das ist bei Mietwohnungen der Mieter und gerade nicht der Eigentümer, der oft hunderte von Kilometern entfernt wohnt und die Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, sonst aber mit der Gemeinde rein gar nichts zu tun hat." Die Mieter seien es daher auch, die als Einwohner die kommunalen Infrastrukturen – von Straßen über Bibliotheken bis hin zu Schulen und Kitas – nutzen. „Dieses wichtige steuerliche Band zwischen Gemeinden und Einwohnern darf nicht zerschnitten werden", machte Henneke deutlich.

Über den jeweiligen kommunalen Hebesatz sei die Grundsteuer daher nicht nur notwendigerweise bei den Einwohnern vor Ort direkt spürbar, sondern könne von diesen auch über die demokratischen Einflussmöglichkeiten gestaltet werden. „Die Höhe der Hebesätze ist seit jeher Sache der Kommunalvertretungen und muss dort politisch gegenüber allen Einwohnern verantwortet werden. Das soll und muss auch so bleiben."

Generell gehe es dem Deutschen Landkreistag bei der Reform der Grundsteuer darum, zu einer Novellierung auf der Grundlage bestehender Realitäten zu gelangen. „Wir sprechen uns daher für eine wertabhängige Reform aus, die die Situation auf den Wohnungsmärkten unverzerrt widerspiegelt. Das bedeutet auch, dass in herausgehobenen Wohnlagen mehr Grundsteuer anfällt als in Gebieten mit schwachem Wohnungsmarkt. Der Wert einer Immobilie muss sich bereits aus Gerechtigkeitsüberlegungen heraus in der Grundsteuerlast abbilden", so Henneke abschließend.

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