Die heutige Zustimmung des Bundesrates zu verschiedenen Änderungen des Grundgesetzes kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung sind unbedingt erforderlich. Das stellt niemand in Abrede. Allerdings bedarf es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes. Stattdessen hätte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden können, was das vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln. Insofern blicken wir auf das Vorhaben mit Skepsis. Die durch die Grundgesetzänderungen geweckten Erwartungen sowie deren Folgewirkungen – auch über den Digitalpakt Schule hinaus – werden uns noch lange beschäftigen."

Der Landkreistag habe die Länder in ihrer kritischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen stets unterstützt. „Es ist gut, wenn auch nicht gut genug, dass im Vermittlungsverfahren Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes zumindest entschärft worden sind."

Insgesamt sei festzuhalten, dass es etwa zur Umsetzung des befristeten Digitalpakts Schule keines derart massiven und dauerhaften Eingriffs in das föderale Gefüge bedurft hätte. „Deshalb stehen bei uns nach wie vor die Bedenken im Vordergrund, weil dadurch einer Mitbestimmung des Bundes in zentralen Landes- und Kommunalthemen wie Bildung und Wohnungsbau der Weg bereitet wird", so Henneke.


Bild: Bundesrat

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