Bild: Eisenhans - stock.adobe.com

Der Deutsche Landkreistag ist froh und erleichtert, dass um die lange gerungene Reform der Grundsteuer grundsätzliche Einigkeit der Regierungsfraktionen hergestellt werden konnte. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Damit endet hoffentlich eine lange Hängepartie, in der wir von kommunaler Seite immer wieder darauf gedrängt haben, dass wir bis zum Jahresende unbedingt eine Lösung brauchen. Anderenfalls hätte gedroht, dass diese wesentliche Finanzierungsquelle der Kommunen mit einem Volumen von 14 Mrd. € jährlich in Frage steht." Wichtig sei daher, dass die verabredete Verfassungsänderung mit der Ermöglichung einer Öffnungsklausel zugunsten der Länder nun zügig beschlossen und in dieser Form auch von den Grünen und der FDP sowie vom Bundesrat mitgetragen werde. „Bei dieser Gelegenheit muss dann auch die lange vorbereitete Grundgesetzänderung zur Verbesserung der Förderung ländlicher Betriebe und kommunaler Infrastrukturen über die GAK umgesetzt werden", ergänzte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke.

Sager und Henneke zeigten sich zuversichtlich, dass es nun keinen weiteren langwierigen Schlagabtausch zur Grundsteuer geben werde. „Zwar hätten wir uns eine bundeseinheitliche Regelung auch ohne eine Änderung der Verfassung vorstellen können, aber nun gilt es, das Ergebnis zu akzeptieren und zu respektieren. Froh sind wir vor allem, dass eine wertebezogene Ausgestaltung zunächst als Grundlage für ganz Deutschland verabredet worden ist."

Was nicht passieren dürfe, sei ein langwieriges Debattieren über neue Aspekte. Beispielsweise dürfe die Überwälzbarkeit der Grundsteuer auf die Mieter nicht infrage gestellt werden: „Das würde ohne Not eine weitere Grundsatzdiskussion heraufbeschwören, die den Reformprozess gefährdet. Wir halten es überdies für zwingend, nicht vom bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter abzugehen. Mieter wie Eigentümer nutzen als Einwohner die kommunalen Infrastrukturen – von Straßen über Bibliotheken bis hin zu Schulen und Kitas." Dieses wichtige steuerliche Band zwischen der Gemeinde und allen ihren Einwohnern dürfe nicht zerschnitten werden, sagte der DLT-Präsident.

Darüber hinaus sei aus Sicht des ländlichen Raums von Bedeutung, im Zuge der anstehenden Änderung des Grundgesetzes für die Grundsteuer nun auch die Verfassungsänderung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) umzusetzen. „Es geht um einen von den Ländern bereits im Bundesrat beschlossenen und von verschiedenen Facharbeitsgruppen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse ausdrücklich unterstützten breiteren Förderansatz in der Gemeinschaftsaufgabe", erläuterte Henneke. Es sei notwendig, Investitionen in Arbeitsplätze in und außerhalb der Landwirtschaft kraftvoller als bisher zu fördern und außerdem ländliche Infrastrukturen weiterzuentwickeln. „Hierzu liegt seit längerer Zeit ein Vorschlag auf dem Tisch, hinter dem die Länder 16:0 stehen und der vom Vermittlungsausschuss Anfang des Jahres der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse zur wohlwollenden Behandlung zugeleitet worden ist. Das Votum der verschiedenen Facharbeitsgruppen ist eindeutig. Es gibt daher keinen Grund, nun noch weiter zu zögern. Auch hier wird es Zeit, dass wir endlich ‚in die Pötte kommen'."

Der Deutsche Landkreistag betrachte daher die verabredete Grundgesetzänderung für die Grundsteuer als gebotenen Anlass, zeitnah zu einer Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten für ländliche Räume zu gelangen. „Damit würden Bundestag und Bundesrat eine seit langem bestehende Baustelle schließen und könnten bereits vor formalem Abschluss der Kommissionsberatungen einen erkennbaren Beitrag zur Beförderung gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten", so Henneke abschließend.



Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.