Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich vor dem Hintergrund der beabsichtigen Änderungen des Grundgesetzes im Bereich der Investitionshilfen auf seiner Präsidiumssitzung im Landkreis Deggendorf Anfang des Monats deutlich für eine Wahrung dezentraler Spielräume ausgesprochen. Denn würde das Grundgesetz derart weitgehend geändert, führte dies zur Einflussnahme des Bundes in originären Bereichen von Kommunen und Ländern und zu einem deutlichen Verantwortungsverlust vor Ort. Das lehnt der Deutsche Landkreistag ab. Die Landkreise setzen sich für eine Stärkung der Verantwortlichkeiten von Kommunen und Ländern ein und müssen deshalb auch zwingend in die Gespräche über Vereinbarungen für Investitionshilfen eingebunden werden.

Das DLT-Präsidium hat zu den kommunalen Investitionsnotwendigkeiten und ihrer Finanzierung auf seiner Sitzung im Landkreis Deggendorf folgende Beschlüsse gefasst:

1. Soll es zu substanziellen Verbesserungen der kommunalen Investitionsfähigkeit kommen, muss anstelle von Investitionshilfeprogrammen eine Stärkung der verfügbaren eigenen Einnahmen an erster Stelle stehen. Dazu bedarf es zwingend auch struktureller Änderungen. Das Grundgesetz legitimiert den Bund nicht, Ländern und Kommunen für ihre Aufgabenerfüllung notwendige Steueranteile vorzuenthalten, um sodann eine eigene Mitfinanzierungskompetenz mit der Begründung zu behaupten, dass die gebotenen Handlungsbedarfe von Ländern und Kommunen finanziell allein nicht zu bewältigen wären.

2. Es muss daher nach wie vor gelten: Aufstockung der originären kommunalen Steuereinnahmen statt Investitionsprogramme oder Bundesbeteiligungen an kommunalen Leistungen. Angesichts der Soziallastigkeit der kommunalen Ausgaben ist der kommunale Umsatzsteueranteil spürbar aufzustocken und die Aufstockungsmittel nach Einwohnern oder – soweit möglich nach bundesgesetzlich veranlassten notwendigen Sozialausgaben zu verteilen.

3. Der aktuell von der Bundespolitik mit den beiden Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und den begleitenden Grundgesetzänderungen beschrittene Weg ist dagegen strukturell falsch, kompetenzzuteilungswidrig und auch nicht nachhaltig. Durch die Konzentration der Mittel auf bestimmte Zwecke werden zudem die Kapazitätsprobleme noch potenziert.

4. Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur neuerlichen Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, der diesen verfehlten Weg noch vertiefen soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, in Art. 104c GG das Wort „finanzschwach" zu streichen sowie den Empfängerkreis um die Länder zu erweitern. Damit werden jedoch die Ursachen der kommunalen Investitionsschwäche nicht gelöst.


Im selben Zusammenhang ist die mittlerweile erfolgte Einsetzung der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" von Bedeutung. Hierzu hat das DLT-Präsidium auf derselben Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

1. Das Präsidium des Deutschen Landkreistages begrüßt die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse". Es bekräftigt die Erwartung, dass die Kommission konkrete und umsetzungsfähige Maßnahmen benennt und auf den Weg bringt, wie die ländlichen Räume als Wohn-, Wirtschafts- und Arbeitsort erhalten und gefördert werden können.

2. Für den Bereich Finanzen sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Das Präsidium erwartet, dass die Finanzlage der Kommunen mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht nur untersucht wird, sondern auch entsprechende Schlussfolgerungen gezogen und umgesetzt werden. Gleichwertige Lebensverhältnisse setzen zwingend handlungsfähige Kommunen mit autonomen Handlungsmöglichkeiten voraus, um passgenau auf die individuellen Problemlagen und Herausforderungen vor Ort reagieren zu können.

  • Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Ausstattung mit autonom einsetzbaren Finanzmitteln. Die von der Kommission angestrebte „Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen" muss daher zuvörderst von Seiten des Bundes eine Stärkung der originären Steuerausstattung der Kommunen durch Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils, der einwohnerbasiert und – soweit möglich nach bundesgesetzlich veranlassten notwendigen Sozialausgaben zu verteilen ist, in den Blick nehmen. Bundesförderprogramme können dies flankieren, nicht aber ersetzen.

  • In allen Ländern muss eine aufgabenangemessene Finanzausstattung dauerhaft sichergestellt werden. Dass die Kommunen darauf einen durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Anspruch haben, ist ggfs. vor dem BVerfG einzuklagen.

  • Zur „kommunalen Altschulden-/Kassenkreditproblematik" weist das Präsidium zunächst darauf hin, dass diese keineswegs flächendeckend besteht und zwi-schen den Ländern und z.T. auch zwischen den betroffenen Gebietskörperschaftsgruppen große Unterschiede bestehen.

  • Es macht zudem darauf aufmerksam, dass sich zwischen den Ländern ebenfalls große Unterschiede im Umgang mit der Altschulden-/Kassenkreditproblematik zeigen und gerade in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen Ländern massiv Kassenkreditbestände abgebaut worden sind.

  • Es ist zwingend, dass die Kommission mögliche Ansätze zur Lösung der kommunalen Altschulden-/Kassenkreditproblematik unter Beachtung und nicht nur unter Berücksichtigung der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, die die Hauptverantwortung für die kommunale Finanzausstattung den Ländern zuweisen, entwickelt.

3. Für die Bereiche Soziales und Arbeit, Wirtschaft und Verkehr sowie Digitalisierung, Bürokratieabbau, Behördenstandorte sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Fast zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des produzierenden Gewerbes einschließlich Handwerk arbeiten in Deutschland in ländlichen Räumen. Der Fachkräftesicherung in ländlichen Räumen muss hohe Priorität zukommen. Gleiches gilt für Erhalt und Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie die Stärkung von Forschung und Entwicklung (F&E) durch Sicherung und Ausbau von Hochschulstandorten in der Fläche (insbesondere Fachhochschulen und Technischen Hochschulen mit Anwendungsbezug). Zudem gilt es, bürokratische Lasten, insbesondere für die vielen Kleinst- und Kleinunternehmen, im Handwerk, Gewerbe und Tourismus abzubauen.

  • Die beabsichtigten Grundgesetzänderungen zur sozialen Wohnraumförderung führen zu kompetenziellen Verwerfungen zwischen Bund und Ländern und verschärfen das Problem in den Städten, indem das Wohnen dort verbilligt wird und so die Anreize, in der Stadt zu wohnen, noch verstärkt werden. Auch auf dem Land gibt es Probleme beim Wohnen, etwa durch alte Häuser, die nicht mehr zu den Bedürfnissen ihrer Bewohner passen. Sie müssen modernisiert und insbesondere altersgerecht umgestaltet werden. Hierfür bedarf es gezielter Hilfen.

  • In der aktiven Arbeitsmarktpolitik muss den regionalen Spezifika durch größere Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume der Jobcenter Rechnung getragen werden.

  • Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege-Infrastruktur bedarf es einer sozialraumorientierten Pflege. Die Kreispflegeplanung muss maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungslandschaft nehmen können, etwa durch die verpflichtende Berücksichtigung bei der Zulassung von Pflegeheimen. Zugleich muss die Verantwortung der Landkreise bei der Steuerung in der Pflege gestärkt werden.

  • Die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung, der Gesundheitsversorgung, der Nahversorgung sowie sozialer und kultureller Angebote und Freizeit als wichtigen Standortfaktoren für Fachkräfte und ihre Familien ist sicherzustellen.

  • Die Digitalisierung als Querschnittsthema für Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung kann Chancen für neue (dezentrale) Produktions- und Vertriebsmodelle gerade im ländlichen Raum, Sicherung der Mobilität (digitale Vernetzung von Angeboten, Integration privater Mitnahme in ÖPNV, Ride-Pooling und autonomes Fahren), zur Sicherung medizinischer Versorgung und zur Differenzierung, Qualifizierung und Stabilisierung (berufs-)schulischer Angebote (z.B. Bildungslandschaften, Schulverbünde, Online-Präsenzstunden von Fahrlehrern, Verknüpfung von Bibliotheken) und zur Entlastung von Pendlern und zur Vermeidung weiter Arbeitswege (Telearbeit, Co-Working-Spaces und Satellitenbüros).eröffnen. Durch die Digitalisierung ergeben sich zudem Chancen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Online-Angebote und E-Government-Leistungen der öffentlichen Hand können die Servicequalität und Nutzerorientierung der Verwaltungen für Bürger und das Gewerbe vor Ort verbessern. Voraussetzung dafür ist ein schneller und flächendeckender Glasfaser- und Mobilfunkausbau.

 

 

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