Foto: Jeske, kkvd

Der Deutsche Landkreistag hat am 6. Juni 2019 gemeinsam mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) ein Parlamentarisches Frühstück zum Thema „Notfallversorgung im ländlichen Raum" ausgerichtet. Aktueller Anlass sind die Bestrebungen des Bundes, das System der ambulanten und stationären Notfallversorgung in Bezug auf die Notfallleitstellen als auch die Anlaufstellen in den Krankenhäusern und den Rettungsdienst zu reformieren. Teilnehmer waren Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiter und Vertreter der Krankenhäuser wie auch des Rettungsdienstes einer ganzen Reihe von Landkreisen aus unterschiedlichen Ländern.

Zu den aktuellen Herausforderungen und notwendigen Reformschritten führten sowohl Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, als auch MdB Erwin Rüddel, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag, ein. Aus der Situation im Kreis Euskirchen berichtete der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Landkreistages, Landrat Günter Rosenke. Mehrere Vertreter des Rettungsdienstes von Landkreisen standen zudem für persönliche Gespräche und Erläuterungen zur Verfügung.

Henneke machte bei seiner Begrüßung der rund 50 Gäste deutlich, dass die bereits angestoßenen und noch geplanten Reformschritte in der Notfallversorgung insbesondere den Bedingungen des ländlichen Raums Rechnung tragen müssten. So müsste insbesondere die Bedeutung von Grund- und Regelversorgungshäusern für die Daseinsvorsorge mit bedacht werden. Die Landkreise nähmen ihre Verantwortung in der Notfallversorgung sowohl als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes als auch von Krankenhäusern war. Neben den Einsätzen des Brand- und Katastrophenschutzes disponierten die Integrierten Leitstellen auch die Einsätze des Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst sei somit Bestandteil der landesrechtlich determinierten und kommunal verantworteten, nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Das erfolgreiche kommunale Engagement für die Notfallversorgung der Bevölkerung müsse auch in Zukunft weitergeführt werden, so Henneke. Eine Notwendigkeit für Grundgesetzänderungen in Bezug auf eine Neuorganisation gemeinsamer Notfallleitstellen oder andere Fragen zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes bestehe hingegen nicht und werde vom Deutschen Landkreistag entschieden abgelehnt.

Rosenke führte am Beispiel des Kreises Euskirchen aus, dass die Einsatzzahlen in der Notfallrettung bundesweit seit Jahren linear und die Anzahl der Banal- und Bagatelleinsätze sogar überproportional anstiegen. Er forderte, alle medizinischen Notrufe in der Integrierten Leitstelle zusammenzuführen und die Telemedizin im Rettungsdienst vermehrt zu nutzen. Darüber hinaus befürwortete er die Kooperation zwischen den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen in Integrierten Notfallzentren.

Foto: Jeske, kkvd

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