© Marc Darchinger

In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke in einem Gastbeitrag die von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Der Corona-Notbremse in Form eines Bundesgesetzes mit bundesweit einheitlichen Regelungen fehle jegliche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit vor Ort. Zugleich verhindere sie die sonst gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten über die Verwaltungsgerichte.

Das Eilgesetz weise darüber hinaus gravierende Defizite aus Sicht der Demokratie, des Bundesstaates und des Rechtsstaates auf: „Ein Gesetz, das im Eilverfahren, notfalls in drei Lesungen an einem Tag, durch den Bundestag gepeitscht wird, verfehlt das Kernelement eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens völlig: den Austausch und die Abwägung von Argumenten in Für und Wider nach einem gestuften Verfahren mit Ausschussberatungen, Anhörungen von Experten und Betroffenen und der anschließenden Plenardebatte. Das kann nur für extreme Notsituationen, wie sie bei der Schleyer-Entführung und der Finanzmarktstabilisierung gegeben waren, vom Verfahren her gerechtfertigt werden."

Der Vollzug des Gesetzes liege weiterhin bei den Ländern und Kommunen. In deren Kompetenzen würde durch das Gesetz durch unmittelbare Anordnung massiv eingegriffen bis zur verbindlichen Vorgabe von Schulschließungen. „Das alles soll noch dazu ohne Zustimmung Bundesrates und ohne Anhörung der kommunalen Spitzenverbände geschehen. Das kann nicht richtig sein."