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Der Deutsche Landkreistag lehnt den Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der jetzigen Form entschieden ab. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgabe) erläuterte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke diese Position: „Die immensen Investitionskosten und laufenden Ausgaben der Kommunen werden in keinster Weise abgesichert. Wir befürchten, dass Bund und Länder auf den letzten Metern der Legislaturperiode einen Vertrag zulasten Dritter, nämlich der Landkreise und Städte machen."

Es sei zwingend erforderlich, dass der Bund, bevor er eine gesetzliche Regelung trifft, mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden einvernehmliche und verbindliche Regeln zur dauerhaften Finanzierung der Betriebskosten und Investitionskosten trifft. „Das ist bislang nicht erfolgt. Allein die Betriebskosten bewegen sich in den nächsten Jahren in einer Größenordnung von 4 bis 5 Mrd. €."

Zwar sei der Bund bereit, sich daran gegenüber den Ländern zu beteiligen, aber das sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. „Wir haben die Sorge, dass wir am Ende auf den unabsehbaren Kosten sitzen gelassen werden. Die Lösung bestünde darin, dass der Bund den Ländern für diese Milliardenaufgabe dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überlässt und damit auch der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht wird."

Es bestünden aber auch grundsätzliche Bedenken: „Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist nicht ersichtlich. Ganztagsbetreuung ist keine Fürsorge wie die Betreuung von Kita-Kindern oder wie die Sozialhilfe, sondern fällt ganz eindeutig in den Bildungsauftrag der Länder." Und weil Bildung Ländersache sei, stütze der Bund kurioserweise seine Beteiligung an den Investitionskosten beim Ganztagsausbau auf Art. 104c GG und damit eine Vorschrift zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. „Das ist ein Widerspruch in sich.“