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Der Deutsche Landkreistag hat ein Positionspapier zu Anforderungen an eine Kindergrundsicherung veröffentlicht. Es beschreibt die maßgeblichen Ansatzpunkte aus Sicht der Landkreise, die eine Vielzahl kind- und familienbezogener Leistungen verantworten. Im Fokus steht aus kommunaler Sicht der Personenkreis der bedürftigen Kinder. Um Doppelstrukturen und neue Schnittstellen zu vermeiden, spricht sich der Deutsche Landkreistag im Ergebnis für eine differenzierte Zuständigkeit aus.

Das Papier beschreibt aus Sicht der Landkreise, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Sozialhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe, das Wohngeld, das Elterngeld, das Schüler-BAföG und weitere kind- und familienbezogene Leistungen verantwortlich sind, die maßgeblichen Ansatzpunkte bei einer eigenständigen Kindergrundsicherung. Der Deutsche Landkreistag nimmt insbesondere den Personenkreis der bedürftigen Kinder in den Blick. Hier ist die organisatorische Anbindung von entscheidender Bedeutung, um Doppelstrukturen und zusätzliche Behörden für die Familien zu vermeiden.

Vor dem Hintergrund der zu gewährleistenden Ortsnähe für persönliche Beratung und der direkten Verknüpfung mit weiteren kommunalen Unterstützungsleistungen sollte die Leistungsgewährung am besten auf der kommunalen Ebene angesiedelt werden. Dabei müssen auch die vielen Sach- und Dienstleistungen in den Blick genommen werden, nicht zuletzt die Bedarfe für Bildung und Teilhabe. In Betracht kommt auch, die Kindergrundsicherung durch all diejenigen Behörden in den jeweiligen Leistungssystemen zu erbringen, die bereits heute Leistungen für die Kinder und insbesondere für die Eltern erbringen.

Zu überlegen ist schließlich eine Differenzierung zwischen Garantiebetrag und Zusatzbetrag. Der Garantiebetrag, in dem das heutige Kindergeld aufgehen soll und der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch sein soll, käme ca. 16 Mio. Kindern zugute. Der Zusatzbetrag dagegen soll bedürftigkeitsabhängig und gestaffelt gewährt werden, dies würde nur ca. 2 Mio. Kinder betreffen. Daher könnte der Garantiebetrag wie bislang das Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) gewährt werden, der die Daten der kindergeldberechtigten Kinder bereits vorliegen. Für den Personenkreis der bedürftigen Kinder, die zusätzlich den Zusatzbetrag erhalten sollen, kämen wie bislang die für die Regelleistung zuständigen Behörden oder die kommunale Ebene in Betracht. Dies würde Doppelstrukturen und Schnittstellen zu den bestehenden Leistungen vermeiden.

Eine Bündelung der gesamten eigenständigen Kindergrundsicherung bei der Familienkasse der BA wäre hingegen nicht der richtige Weg.