Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsprognose fordert der Deutsche Landkreistag eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. In Anlehnung an das praktizierte und bewährte Verfahren an Flughäfen sollte über entsprechende Asylanträge spätestens innerhalb von drei Wochen rechtskräftig entschieden werden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erläuterte den Vorschlag des Deutschen Landkreistages: „Dazu müssten von den Ländern in Grenznähe ausreichend dimensionierte Aufnahmeeinrichtungen errichtet werden, in der die Asylbewerber bis zu ihrer freiwilligen Rückkehr bzw. Abschiebung unterzubringen sind. Eine Verteilung dieser Asylbewerber auf die Kommunen fände nicht statt."

Um den vorgeschlagenen Maßnahmen zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen, müsste das Schengen-Abkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. „Außerdem sollte die Liste sicherer Herkunftsstaaten um die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro erweitert werden. Für Staatsangehörige dieser Länder müsste eine Visumspflicht gelten." Verfassungs- und Europarecht stünden einer solchen Verfahrensverkürzung nicht entgegen.

Die Auswirkungen der erheblich steigenden Flüchtlingszahlen seien auf allen staatlichen Ebenen spürbar, würden aber vor allem die Landkreise, Städte und Gemeinden, die für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig seien, betreffen. „Das gilt umso mehr, als die Länder ihrer Verpflichtung, Asylbewerber und Flüchtlinge zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, bisher nicht in ausreichendem Umfangnachkommen. Ein großer Teil der Flüchtlinge stammt aus Ländern, die bereits als sichere Herkunftsstaaten anerkannt sind oder die angesichts von Schutzquoten, die gegen Null tendieren, als sicher gelten können", so Henneke.

Der Deutsche Landkreistag schlägt daher vor, über Asylanträge von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten schon an der Grenze nach Deutschland endgültig zu entscheiden und sie – im Falle der Ablehnung ihres Antrags – unmittelbar abzuschieben. Dies setzt eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes voraus, wobei die Regelungen des sog. „Flughafenverfahrens" (§ 18a AsylVerfG) als Vorbild dienen könnten. „In tatsächlicher Hinsicht müssten in Grenznähe von den Ländern ausreichend dimensionierte Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden, in denen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörden und der Verwaltungsgerichte anzusiedeln wären", so Henneke abschließend.


Papier zum Vorschlag des Deutschen Landkreistages

 

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.