Vor der entscheidenden Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat der Deutsche Landkreistag die Gewerkschaften zur Mäßigung aufgefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Eine Einigung kann nur gelingen, wenn die Gewerkschaften kompromissbereit sind. Die Forderungen sind jedenfalls aus kommunaler Sicht nicht erfüllbar und würden zudem in den unteren Tarifgruppen zu Lohnsteigerungen führen, die mit der realen Preisentwicklung nichts mehr zu tun hätten." Er sprach sich stattdessen für eine moderate Erhöhung der Tarifverdienste aus.

Für die knapp 2,2 Mio. Beschäftigten in kommunalen Verwaltungen, Krankenhäusern, Sparkassen und kommunalen Unternehmen würde die geforderte Erhöhung um 6 %, mindestens um monatlich 200 €, zusätzliche 6,5 Mrd. € kosten. „Das ist schlichtweg nicht machbar", so Sager.

Die kommunalen Bediensteten würden hervorragende Arbeit leisten. „Deshalb müssen wir zu einer angemessenen Lohnentwicklung gelangen. Was aber hier von den Gewerkschaften auf den Tisch gelegt worden ist, überspannt den Bogen." Vor dem Hintergrund einer nach wie vor sehr niedrigen Inflationsrate sowie zuletzt sehr deutlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, die auch erheblich über denen der Lohnerhöhungen in der Gesamtwirtschaft lagen, sei eine derartige Steigerung für die Kommunen nicht mitzutragen.

Gänzlich abzulehnen seien Forderungen der Gewerkschaften nach einer Mindesterhöhung um 200 € monatlich. „Eine solche Mindesterhöhung um einen festen Betrag führt dazu, dass die Erhöhungen in den unteren Entgeltgruppen überproportional stark ausfallen, im konkreten Fall bis zu 11,42 %", erläuterte er. „Der öffentliche Dienst hat gerade in den unteren Entgeltgruppen bereits jetzt ein weit über der Privatwirtschaft liegendes Lohnniveau. Eine weitere Steigerung würde zu Personalabbau und Ausgliederungen führen." Zudem bedürfe die öffentliche Hand im Hinblick auf die Personalgewinnung von Fach- und Führungskräften gerade in den oberen Entgeltgruppen stärkerer Perspektiven. „Nicht zuletzt, um die Attraktivität dieser Arbeitsplätze zu erhöhen und Fachkräfte zu binden, darf es keine erneute einseitige Verstärkung im Bereich der unteren Lohngruppen geben."




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