Der Deutsche Landkreistag bekräftigt in der weiteren Diskussion um einen sog. Spurwechsel von abgelehnten, aber gut integrierten Asylsuchenden seinen Vorschlag, einen solchen Statuswechsel zu einem einmaligen Stichtag für im Land befindliche Personen zuzulassen. Die Vizepräsidenten Landrat Joachim Walter und Landrat Bernhard Reuter sagten: „Eine derartige Regelung für Altfälle wäre ein guter Kompromiss und würde die Argumente beider Seiten zu einem angemessenen und pragmatischen Ausgleich bringen. Sie käme den gut integrierten Geduldeten und Flüchtlingen zugute und würde gleichzeitig keine weiteren Anreize ins Ausland senden, ohne Asylgrund nach Deutschland zu kommen, um hier dauerhaft leben und arbeiten zu können."

Walter betonte, dass es im Grundsatz unbedingt bei der bestehenden Trennung von Fachkräftezuwanderung und Asylthemen bleiben müsse. „Wir würden über eine Regelung für Altfälle nur eine konkrete, einmalige und eng begrenzte Ausnahme für diejenigen in Deutschland befindlichen Ausländer ohne Bleiberecht schaffen, die echte Integrationsleistungen nachweisen können. Das betrifft Sprachkenntnisse, eine erfolgte gesellschaftliche Integration und einen Arbeitsplatz." Konkret heiße das, dass eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen worden sein müsse oder der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses zu erbringen sei. „Dazu könnte auch eine Wohnung und die Fähigkeit gehören, den Lebensunterhalt selbst sichern zu können."

Reuter äußerte sich zu weiteren Details: „Die Umsetzung würde über eine Stichtagsregelung erfolgen. Das kann beispielsweise der Tag des Inkrafttre­tens oder der Vorlage des maßgeblichen Gesetzes sein. Dann wäre dafür gesorgt, dass die Regelung einen klar abgegrenzten Anwendungsbereich bezogen auf eine bestimmte Gruppe von Asylsuchenden hat und gerade nicht für im Ausland befindliche Personen gilt."

Daneben sei wichtig, so Reuter weiter, dass das im Koalitionsvertrag vorgesehene Fachkräfte-Einwanderungsgesetz zügig auf den Weg gebracht werde. „Hierzu hat sich der Deutsche Landkreistag ebenfalls zustimmend geäußert. Deutschland benötigt mehr qualifi­zierte Einwanderung, um die Entwicklung und den Wohlstand hierzulande auch zukünftig zu sichern."

Walter knüpfte daran an und stellte abschließend fest, „dass bei einer Weiterentwicklung des geltenden Rechts zur Fachkräftezuwanderung die bestehenden Regelungen gebündelt und vereinfacht werden sollten." Außerdem müssten bisherige Gehaltsgrenzen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln abgesenkt oder abgeschafft werden: „Auf dem Bau, in der Pflege oder in der gesundheitlichen Versorgung brauchen wir nicht nur Akademiker, sondern auch und gerade qualifizierte Fachkräfte." Schließlich sollte der entsprechende Aufenthaltstitel für die Arbeitsmigration grundsätzlich aus dem Ausland heraus beantragt werden können und wesentliche Integrationsleistungen, insbesondere im Bereich des Spracherwerbs, bereits dort erbracht werden.