Der Deutsche Landkreistag sieht in den von der Bundesnetzagentur geplanten Bedingungen für eine Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen keine hinreichende Gewähr für eine Flächendeckung in ländlichen Räumen. Vizepräsident Landrat Frank Vogel: „Die vorgesehenen Auflagen reichen nicht aus, um eine wirkliche Flächendeckung zu erreichen. Wir müssen beim Breitband-, aber auch beim Mobilfunkausbau besser werden und dürfen es nicht zulassen, den Anschluss zu verlieren. Das schadet den Menschen in den ländlichen Räumen und vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung." Es sei von großer Bedeutung, dass es nicht zu einer digitalen Spaltung von Stadt und Land komme.

Die Versteigerung dürfe Fehler der Vergangenheit bei 4G (LTE) nicht wiederholen: „Für uns ist das Ziel, eine 100 %-Abdeckung der Haushalte mit 4G zu erreichen, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dem muss aber unbedingt der nächste Schritt folgen, nämlich echte Flächendeckung im ländlichen Raum auch außerhalb der besiedelten Gebiete. Nur dann können wir wirklich von einer Gleichbehandlung mit den Ballungsräumen sprechen. Wir brauchen für Mittelstand, Tourismus oder landwirtschaftliche Betriebe, für die Notfallrettung und für Zukunftstechnologien wie autonomes Fahren eine echte Flächendeckung."

Die derzeitige Netzabdeckung lasse vielfach zu wünschen übrig. So betrage die Mobilfunkverfügbarkeit mit 4G (LTE) auf Kreisstraßen derzeit nur zwischen 37 % und 80 %. „Das bedeutet, dass von rund 92.000 km an Kreisstraßen der schlechteste Anbieter auf ca. 57.000 km keine Dienste verfügbar hat, der beste Anbieter auf rund 17.000 km. Da muss etwas getan werden", so Vogel. Erst kürzlich habe der Beirat bei der Bundesnetzagentur deutlich gemacht, dass eine verpflichtende 5G-Netzabdeckung des Straßennetzes bis Ende 2025 auch auf Kreisstraßen notwendig sei.

Das 5G-Netz werde die Grundlage für zahlreiche innovative Anwendungen in der gewerblichen Wirtschaft, in der Landwirtschaft, im privaten Bereich (Smart Homes) sowie ganz generell für die Digitalisierung gerade auch der ländlichen Räume (Smart Counties) sein, so der DLT-Vizepräsident weiter. „Auf dem Land wird eine flächendeckende Infrastruktur, wie sie unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unverzichtbar ist, allein von den Mobilfunknetzbetreibern nicht aufgebaut. Damit die 5G-Technologie ihr volles Potenzial entfalten kann, sollte es dementsprechend sanktionsbewährte und kontrollierbare Vorgaben für eine Flächenabdeckung auch in den Gewerbegebieten und entlang der Verkehrswege geben, und zwar bis auf die Ebene der Gemeindestraßen." Für regionale und betriebliche Anwendungen sollten darüber hinaus Frequenzen außerhalb der bevorstehenden Auktion zur Verfügung gestellt werden.

Der Aufbau der 5G-Netze werde von den Netzbetreibern zugebenermaßen erhebliche Investitionen erfordern. „Die Versorgungsauflagen dürfen daher nicht so ausgestaltet werden, dass sie den Netzausbau wirtschaftlich übermäßig erschweren oder gar verhindern. Insoweit bestehen allerdings Gestaltungsmöglichkeiten, die dazu beitragen, dass Versorgungsauflagen über die bloße Haushaltsabdeckung hinaus auch für Gewerbegebiete und alle Verkehrswege nicht unzumutbar werden." Beispielsweise könne zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen eine zeitliche Staffelung erfolgen. Ebenso sei es anerkannt, auf bereits genutzte Frequenzen mit größerer Reichweite zurückzugreifen, so Vogel abschließend.

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