Der Deutsche Landkreistag drückt anlässlich der heute einzusetzenden Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" aufs Tempo. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der zugleich Vorsitzender des Sachverständigenrates Ländliche Entwicklung ist, sagte: „Es ist gut, dass die Kommission nun endlich ans Werk geht. Wir müssen zügig zu Ergebnissen kommen, da die maßgeblichen Konzepte seit langem auf dem Tisch liegen und der Status quo bekannt ist." Der Großteil der Themen sei beispielsweise im Koalitionsvertrag enthalten – etwa im Bereich der Gesundheitsversorgung, die Breitbandversorgung und die Sicherstellung der Mobilität im ländlichen Raum.

„Überlegenswert wäre es zudem, eine Parallelstrategie aus Kommissionsarbeit und Umsetzung von Maßnahmen zu verfolgen", so Henneke weiter. Ein konkretes Beispiel sei die Modifizierung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK), die im Sommer von den Ländern im Bundesrat beschlossen worden sei und nun dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorliege: „Die ländlichen Räume brauchen verbesserte Förderinstrumente, um fortan Impulse auch außerhalb der Landwirtschaft breiter und wirksamer unterstützen zu können. Dem dient eine angepasste GAK. Darüber muss jetzt entschieden werden, unabhängig von der Arbeit der Kommission", so Henneke.

Demgegenüber würden mit den Grundgesetzänderungen in den Art. 104c und 104d GG in den Bereichen des Sozialen Wohnungsbaus oder der Schulinfrastruktur tiefgreifende und vor allem strukturverändernde Einschnitte in das föderale Verfassungsgefüge vorgeschlagen, die strikt abzulehnen seien: „Auch diese Fragen gehören zum Thema. Denn es geht darum, wie der Bund den Kreisen und Gemeinden Hilfe zur Selbsthilfe leisten kann, damit diese gemeinsam mit den Ländern ihre Aufgaben etwa in Bezug auf tragfähige Infrastrukturen kraftvoll wahrnehmen können. Dazu darf aber Berlin keine Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden, an sich ziehen. Die beiden beabsichtigten Grundgesetzänderungen sind damit genau das Gegenteil von dem, was notwendig ist, um ländliche Räume zu stabilisieren." Was die Landkreise stattdessen bräuchten, sei eine Stärkung bzw. zumindest eine Beibehaltung dezentraler Gestaltungsmacht und Verantwortung.

Die ländlichen Räume seien wirtschaftsstark und würden keine Almosen brauchen, sondern kluge Entwicklungsimpulse, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können, fuhr Henneke fort. „Viele ländliche Gebiete haben mit dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und dem wirtschaftlichen Strukturwandel große Herausforderungen zu bewältigen. Es bedarf daher spezifischer Ansätze und Lösungen."

Vor allem müssten die Kommunen ihre Belange selbst angehen können, indem mehr Geld zur eigenverantwortlichen Verwendung auf die kommunale Ebene gegeben werde. „Heute tragen die Kommunen knapp ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben. Ihr Anteil an den originären Steuereinnahmen beträgt aber nur gut 13 %. Um daher die kommunale Ebene zu stärken, müssten zusätzliche Steuermittel für die Kommunen verfügbar gemacht werden, die bei der Umsatzsteuer nicht nach Wirtschaftskraft verteilt werden dürften, sondern bedarfsgerecht verteilt werden müssten."

In den nächsten Monaten, so der DLT-Hauptgeschäftsführer zum Schluss, „wird sich im Rahmen der Kommissionsarbeit zeigen, wie entschlossen Bund und Länder konkrete und umsetzungsfähige Maßnahmen entwickeln, die die ländlichen Räume wirklich unterstützen. Keinesfalls darf es um Symbolpolitik gehen, sondern um echte, handfeste Lösungen und Konzepte. Denn eine Politik, die an bestimmten Gebieten vorbei sieht, wird auch gesellschaftspolitisch zum Problem."

Der Deutsche Landkreistag ist Mitglied der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" und wird auch in jeder der sechs Facharbeitsgruppen vertreten sein.




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