Menschen und Unternehmen in unserem Land haben ein berechtigtes Interesse, schnellstens und verbindlich zu erfahren, wann die nächste Mobilfunkgeneration 5G zur Verfügung stehen wird. Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum, dem 5G große Chancen als Wirtschafts- und Wohnstandort eröffnet: von der Wettbewerbsfähigkeit der Hidden Champions, der Digitalisierung der Landwirtschaft und der Innovationen im Handwerk bis zur gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen, etwa durch besseren Nahverkehr dank autonomer Busse und die Vernetzung des dörflichen Lebens. Der Anschluss an leistungsfähige digitale Infrastrukturen wie Mobilfunk im neuen Standard 5G ist moderne Daseinsvorsorge: So wie niemand in ländlichen Räumen von der Versorgung mit Strom oder Wasser gekappt wird, darf es keine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land geben.

Daher fordern der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bundesregierung auf, eine strategische Richtungsentscheidung zu treffen und ein Gesamtkonzept für den flächendeckenden Ausbau von 5G vorzulegen.

Das Gesamtkonzept darf nicht bei der Auktion erster Frequenzen im Jahr 2019 stehenbleiben. Anspruch muss der Anschluss für alle sein. Für die praktische Umsetzung muss das Gesamtkonzept drei Meilensteine definieren:

  • Zügige Nutzung der Flächenfrequenzen ermöglichen: Die Frequenzen, die für den Ausbau in der Fläche besonders gut geeignet sind, werden erst in den nächsten Jahren frei. Für Planungssicherheit beim 5G-Ausbau, sollten sie schon jetzt vergeben werden.

  • Schnelle Umsetzung des EU-Telekommunikationspakets in deutsches Recht: Im Dezember tritt die Neuregelung der EU für den Rechtsrahmen für digitale Infrastruktur in Kraft, wodurch zum Beispiel zum Beispiel Antennenstandorte gemeinsam genutzt werden können. Diese Regelungen für flächendeckendes Netz sollten wir schnell in deutsches Recht umsetzen.

  • Nationale Kraftanstrengung für Glasfaser und 5G: Alle relevanten Akteure müssen am Ausbau beteiligt werden. Das fördert den Wettbewerb wie bei 3G und verhindert ein Oligopol zulasten von Verbrauchern, wie es bei 4G der Fall war. Kommunen müssen die Möglichkeit haben, den Mobilfunkausbau allein oder in Kooperation mit Dritten voranzutreiben. Das geht zum Beispiel über lokale und regionale Frequenzen für kommunale Unternehmen.