Der Deutsche Landkreistag hat sich im Zusammenhang mit der Finanzierung der Integrationskosten der Kommunen für eine Änderung der Verteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils ausgesprochen. Hintergrund ist ein entsprechendes Votum des Finanzausschusses des Bundesrates, das eine Forderung des Deutschen Landkreistages aufgreift. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es wäre ein Erfolg, in eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen einzutreten. Das ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse von elementarer Bedeutung. Denn gleiche Chancen für Stadt und Land hängen auch entscheidend davon ab, was Landkreise, Städte und Gemeinden an finanziellen Handlungsmöglichkeiten haben. Derzeit wird die Umsatzsteuer nur nach Wirtschaftskraft verteilt mit der Folge, dass gerade Kommunen mit Strukturproblemen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung nur wenig teilhaben. Daher fordern wir die Länder auf, im Bundesrat am kommenden Freitag den Einstieg in eine gerechtere Umsatzsteuerverteilung zu beschließen, um eine gemessen an den Einwohnern gleichmäßigere interkommunale Verteilung zu erreichen."

Bund und Länder müssten alles ihnen Mögliche tun, um zu emanzipierten, eigenständigen und tatkräftigen Landkreisen, Städten und Gemeinden beizutragen. „Wir treten seit jeher dafür ein, dass ausreichende originäre kommunale Steuereinnahmen für die vielfältigen Aufgaben und Investitionserfordernisse der Kommunen zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch eine gerechte interkommunale Verteilung. Angesichts der Soziallastigkeit der kommunalen Ausgaben ist daher nicht nur der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zu erhöhen, sondern diese Steuer muss auch nach Einwohnern oder – soweit möglich – nach Soziallasten verteilt werden", so Henneke weiter. In diesem Zusammenhang stehe auch die Kernforderung des Deutschen Landkreistages nach einer direkten Umsatzsteuerbeteiligung der Landkreise.

Daher sei das Votum des für diese Frage federführenden Finanzausschusses ein guter erster Schritt hin zu einer gerechteren Steuerverteilung. „Außerdem würde so der Weg geebnet für einen neben den SGB II-Wohnkosten dauerhaften und besser handhabbaren finanziellen Transferweg zwischen Bund und Kommunen." Gerade in den ländlichen Räumen komme es im Hinblick auf höchst unterschiedliche Herausforderungen etwa infolge demografischer Veränderungen oder wirtschaftlichen Strukturwandels darauf an, dezentrale Potenziale und Autonomie zu stärken und so zu einer tragfähigen Basis für eine gedeihliche Eigenentwicklung beizutragen. „Der Schlüssel für eine Stärkung der ländlichen Räume ist mehr – auch finanzieller – Freiraum und weniger wohlmeinende Fürsorglichkeit in Gestalt paternalistischer Bundesprogramme", so der DLT-Hauptgeschäftsführer abschließend.


Zum Hintergrund

Bislang ist es so, dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wirtschaftsstarke Gemeinden überproportional entlastet. Der beinhaltet als Verteilungskriterien das Gewerbesteueraufkommen, die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Entgelte. Dieser Verteilungsschlüssel liegt einer soziallastenorientierten Verteilung fern.

Da der Bund den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in immer stärkerem Maße nutzt, um die kommunale Ebene insbesondere im Hinblick auf deren hohe Soziallasten – wie vorliegend im Zusammenhang mit den Flüchtlingskosten – finanziell zu unterstützen, besteht eine Notwendigkeit, den aus historischen Gründen stark wirtschaftskraftbezogenen Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu ändern mit dem Ziel, eine gemessen an den Einwohnern gleichmäßigere interkommunale Verteilung zu erreichen.

 

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