Der Deutsche Landkreistag hat sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Mehr qualifizierte Zuwanderung braucht einen entsprechenden Rechtsrahmen. Obwohl wir sehr begrüßen, dass wir hierbei auf gutem Wege sind, müssen aber auch die Inhalte stimmen." So werde eine Konzentration von Befugnissen bei zentralen Landesbehörden im Zusammenhang mit der Ersteinreise zu einer weiteren Zersplitterung von Zuständigkeiten führen. „Ausländische Fachkräfte sollten es aber möglichst einfach haben. Wir können die Menschen nicht zwischen Behörden hin- und herschicken. Der Gesetzgeber darf kein Zuständigkeitswirrwarr schaffen!" Ebenfalls klar ablehnend stehe der Deutsche Landkreistag der Einreise ohne vorherigen Arbeitsvertrag gegenüber. Hier bestehe ein hohes Missbrauchsrisiko.

Eine teilweise Zentralisierung werde gerade nicht zur beabsichtigten Beschleunigung der Einwanderungsverfahren beitragen: „Stattdessen erzeugen wir ein undurchsichtiges Geflecht von Zuständigkeiten. Das hilft weder potenziellen Fachkräften noch der Wirtschaft. Der Gesetzgeber muss sein Ohr stärker an der Verwaltungsrealität haben." Vor allem Handwerk und Mittelstand seien auf Fachkräfte angewiesen, auch und gerade in den ländlichen Räumen. Dazu benötigten Unternehmen in Sachen Fachkräftesicherung kompetente Ansprechpartner vor Ort und nicht in weit entfernten zentralen Behörden. „Eine solche Betreuung stellen die Ausländerbehörden der Landkreise bereits heute sicher", so Sager. Mit der vorgesehenen Aufspaltung der Zuständigkeiten (Ersterteilung von Aufenthaltstiteln: landeszentral, Verlängerungen und sonstige ausländerrechtliche Fragen: Kommunen) verließe der Gesetzgeber die bewährte Praxis einer in den kommunalen Ausländerbehörden konzentrierten Bearbeitung sämtlicher aufenthaltsrechtlicher Fragen.

Warum es für den Ausländer eine Erleichterung sein solle, sich an eine weit entfernte zentrale Ausländerbehörde, statt an die seines neuen Heimatlandkreises zu wenden, leuchte nicht ein: „Bei der Landesbehörde müsste die Fachkraft vorstellig werden, um ihre Fingerabdrücke zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels zu hinterlassen. Ein zweiter Weg ist erforderlich, um den Aufenthaltstitel persönlich in Empfang zu nehmen. Für die Verlängerungen des Aufenthaltstitels und alle weiteren aufenthaltsrechtlichen Belange wäre hingegen nach wie vor die örtliche kommunale Ausländerbehörde zuständig." Es bedürfe keiner besonderen Vorstellungskraft, so Sager weiter, dass eine derartige Zersplitterung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit auch im Hinblick auf den Datenaustausch zwischen den beteiligten Ausländerbehörden nicht zu einer Beschleunigung führen werde. Vielmehr seien auf diese Weise Verfahrensverzögerungen vorprogrammiert.

Ebenfalls klar ablehnend sieht der Deutsche Landkreistag die Vergabe von kurzfristigen Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Die Ermöglichung der Einwanderung zum Zwecke der Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes verbinde sich in besonderer Weise mit der Gefahr, dass die Betroffenen auch dann, wenn ihre Suche ergebnislos bleibe und ihr Aufenthaltsrecht damit ende, nicht freiwillig ausreisen würden. „Hier dürfen wir nicht naiv sein, sondern müssen die Realitäten zur Kenntnis nehmen."

Als dritten Kritikpunkt benannte er die Frage der Erteilung von Duldungen an abgelehnte Asylbewerber zum Zwecke der Ausbildung: „Es ist ganz klar zu sagen: Personen mit ungeklärter Identität sollten in keinem Fall eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten. Auch muss unmissverständlich geregelt werden, ab welchem Zeitpunkt die Erteilung einer Ausbildungsduldung nicht mehr in Betracht kommt, weil bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden."

Positiv wertete der DLT-Präsident demgegenüber die weiteren Inhalte des neuen Zuwanderungsrechts. „Hier können wir sagen: Der Entwurf findet unsere Zustimmung. Gut ist, dass künftig Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, bei Vorlage eines Arbeitsvertrages und anerkannter Qualifikationen arbeiten können. Richtig ist außerdem der Verzicht auf die sehr aufwändige und bürokratische Vorrangprüfung, d. h. ob ein Deutscher die Aufgabe auch übernehmen könnte." Allerdings seien die Regelungen nach wie vor sehr komplex: „Hier muss der Gesetzgeber noch zu deutlichen Vereinfachungen gelangen." Das neue Recht müsse sowohl für die Ausländerbehörden als auch für Wirtschaft und ausländische Fachkräfte leicht nachvollziehbar und verständlich sein, so Sager abschließend.

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