Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass die bevorstehende mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht eine neue Diskussion zu den Sanktionen im SGB II (Hartz IV) angestoßen hat, wobei er die geltenden Regelungen für verfassungsgemäß hält. Dem kommunalen Spitzenverband geht es vorrangig aber darum, dass dieses wichtige Thema politisch konsequent angepackt und für eine Vereinfachung des Gesetzes gesorgt wird. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Einfachere Regelungen zum Umgang mit Pflichtverletzungen wären sowohl für die Jobcenter als auch für die Leistungsberechtigten von Vorteil. Die Jobcenter brauchen auch weiterhin die Möglichkeit der Leistungskürzung im Falle von wiederholten Terminversäumnissen, versäumter Eigenbemühungen oder konsequenter Arbeitsverweigerung. Wir sehen aber keinen Grund, bei Menschen unter 25 Jahren schärfere Sonderregelungen vorzusehen." Diese sollten entfallen, um über alle Altersgruppen hinweg dieselben klaren Regelungen zu haben.

„Für die Mitarbeiter der Jobcenter sind Sanktionen eine wichtige Handhabe, ohne die manche Menschen nicht an ihrer eigenen Jobsuche mitwirken oder an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen würden. Klar kann man sich wünschen, dass derartiger Zwang nicht sein muss, geht es doch um die eigene Erwerbsarbeit. Aber die Realität sieht manchmal anders aus." Ohne die Möglichkeit von Leistungskürzungen würde ein wesentliches Element fehlen, Menschen mit Unterstützung, aber wenn nötig auch mit Druck zu helfen.

Mit den Sanktionsmöglichkeiten gingen die Jobcenter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verantwortungsvoll und einzelfallgerecht um. Insbesondere seien sie bestrebt, im Wege guter Beratung, Aufklärung und Motivierung z. B. in Bezug auf die in der Eingliederungsvereinbarung niedergelegten Pflichten dem Entstehen von Pflichtverletzungen präventiv entgegenzuwirken. „Auch wird versucht, Meldeversäumnisse gar nicht erst entstehen zu lassen, indem Erinnerungsanrufe erfolgen." Die im Verhältnis zur Zahl der Leistungsberechtigten niedrige Sanktionsquote von gut 3 % in den letzten Jahren zeige überdies, dass Minderungen nur einen Bruchteil der Hartz IV-Bezieher betreffen. „Das belegt vor allem aber, dass die Sanktionen gerade dadurch wirken, dass sie als Instrumentarium zur Verfügung stehen. In den allermeisten Fällen werden sie gerade nicht eingesetzt, weil bereits die bloße Möglichkeit einer Leistungskürzung zur notwendigen Mitwirkung führt."

Dennoch seien Änderungen notwendig: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Regelungen für Jobcenter und Leistungsempfänger einfacher werden. Hilfreich wäre, wenn die heutigen Sonderregelungen bei Pflichtverletzungen von Personen unter 25 Jahren gestrichen werden würden", so Sager weiter. Es gäbe dann einheitliche Sanktionsregelungen für alle Leistungsempfänger. Das sei ausreichend.

„Ich hoffe, dass die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht dabei einen wichtigen Impuls gibt. Wir sollten das nutzen, um auch in der jahrelang festgefahrenen politischen Debatte um die SGB II-Sanktionen zu Lösungen zu kommen." Zwar lägen dem Gericht die Sonderregelungen für junge Menschen nicht als zu entscheidende Rechtsfrage vor – allerdings rücke so das Thema Sanktionen zu einer Zeit in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, in der ohnehin eine breite Diskussion über die Zukunft von Hartz IV stattfinde, sagte der DLT-Präsident.

„Auch halten wir die Sanktionsregelungen im SGB II für verfassungsgemäß, weil das Grundgesetz keine voraussetzungslosen Sozialleistungen fordert. Die Sanktionen sind vor allem Mittel zum Zweck, um Leistungsberechtigte dazu zu befähigen, ihren Lebensunterhalt mit eigener Erwerbsarbeit zu bestreiten."

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