Der Deutsche Landkreistag hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten rund um die geplante 5G-Frequenzauktion für ein konsequentes Vorgehen ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Oberste Priorität muss ein tatsächlich flächendeckender Mobilfunkausbau sein. Bei dieser Zielformulierung bereits Abstriche zu machen – etwa indem man sich damit zufrieden gibt, lediglich die Haushalte zu versorgen –, führt zu einem Mobilfunk erster und zweiter Klasse." Um eine echte Flächendeckung zu erreichen, seien verschiedene Wege denkbar: „Von uns präferiert werden Versorgungsauflagen gerade für unrentable Gebiete. Weitere Instrumente sind Roaming oder als letztes Mittel auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft."

Es dürfe nicht mehr in Zweifel gezogen werden, dass Deutschland überall mit 5G versorgt werden müsse. „Die ‚Milchkanne' ist hierfür kein schlechtes Bild. Ohne eine ordentliche Flächendeckung mit der wichtigsten Infrastruktur dieser Zeit stellen sich viele Fragen nach wirtschaftlicher Entwicklung in 10 oder 20 Jahren erst gar nicht." Es sei eine in höchstem Maße naive Hoffnung, mit Globalisierung und Strukturwandel meinen mithalten zu können, wenn man sich bei 5G und Glasfaser bestenfalls im europäischen Mittelfeld befindet."

Ganz grundsätzlich wandte sich Sager gegen die Bezugsgröße, mit der die Versorgung üblicherweise angegeben werde: „Bei 5G kann man – anders als beim Breitband – ja bereits deshalb nicht auf zu versorgende Haushalte abstellen, weil es sich eben gerade um Mobilfunk handelt. Wenn Google Maps z. B. nur auf dem heimischen Rechner funktioniert, ist damit niemandem gedient. Der Mehrwert solcher Apps liegt doch in ihrer mobilen Nutzung, gerade auch außerhalb der bewohnten Gebiete. Beim Mobilfunk vor allem auf eine Versorgung der Haushalte abzustellen, ist geradezu absurd", sagte er.

Aus diesem Grunde sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur nachdrücklich zu kritisieren, im Rahmen der bevorstehenden Auktion auf den Erlass von Auflagen für eine flächendeckende Versorgung auch jenseits der Wohngebiete und der wichtigsten Verkehrswege verzichtet zu haben. „Für besonders zweifelhaft halten wir überdies die Entscheidung der Bundesnetzagentur, wonach diese Versorgungsauflagen entlang bestimmter Verkehrswege schon dann als erfüllt gelten, wenn auch nur ein Anbieter ein Netz errichtet hat. Um unter diesen Umständen Funklöcher für die Kunden anderer Anbieter zu vermeiden, sollte die Möglichkeit bestehen, die Mobilfunkbetreiber zum lokalen Roaming zu verpflichten", so der DLT-Präsident. „Das kann und darf kein Tabu sein. Ultima ratio könnte auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft sein, wie sie für den Autobahnbau bereits gegründet wurde."

Bekanntlich wehrten sich die Mobilfunkunternehmen gegen Versorgungsauflagen mit dem Argument, ein solcher Ausbau sei zu teuer. „Einerseits gibt es auch andere, deutlich konservativere Kostenschätzungen im einstelligen Milliardenbereich. Andererseits ließe sich dem Kostenargument auch hervorragend im Wege einer Auktion mit negativem Veräußerungserlös begegnen, wie wir sie für wirtschaftlich schwer zu versorgende Gebiete bereits vorgeschlagen haben."

Am Ende sei eine wirkliche Flächendeckung eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse. „Es kann doch nicht sein, dass gleichwertige Entwicklungschancen in Stadt und Land als eines der wichtigsten Politikziele dieser Legislaturperiode allseits beschworen werden, um im gleichen Atemzug zu sagen: Leider gilt das aber nicht für 5G. Das darf insbesondere nicht die Sichtweise des Bundes sein", so Sager abschließend.

Bild: Robert Kneschke

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