Bild: Daniel Berkmann

Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung schreitet nicht so schnell voran wie erhofft. Der Deutsche Landkreistag hat sich deshalb anlässlich der heutigen Sitzung des Digitalrats unter Leitung der Bundeskanzlerin dafür ausgesprochen, die Voraussetzungen für eine Verwaltungsdigitalisierung rascher zu schaffen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nach wie vor sind nicht alle Kernelemente des Portalverbundes geklärt, der künftig eine elektronische Verwaltung ermöglichen soll. Ohne einen solchen Rahmen für die IT-Architektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen kann die Digitalisierung nicht wirklich Fahrt aufnehmen. Zudem brauchen wir einen echten Modernisierungsschub in der Verwaltung, der eine durchgängige elektronische Bearbeitung vom Antrag über das Verfahren bis zum Bescheid ermöglicht. Das erfordert eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Belange."

575 Verwaltungsleistungen sollen bis 2022 online zur Verfügung stehen. Nach Aussage des DLT-Präsidenten sei dies allein in Anbetracht der bislang abgelaufenen Zeit eine sehr ambitionierte Aufgabe: „Die gemeinsame Entwicklung von Online-Verwaltungsleistungen im Rahmen des sogenannten Digitalisierungsprogramms schreitet nur langsam voran. Die dafür eingerichteten Digitalisierungslabore sollten daher zu einem dauerhaften Instrument zwischen Bund, Ländern und Kommunen ausgebaut werden, um die Umsetzung der Online-Prozesse zu begleiten."

Vor allem aber sei es bislang noch nicht gelungen, sich im IT-Planungsrat auf eine einheitliche Basisinfrastruktur für den Portalverbund zu einigen. „Die Kommunen bauen derzeit eigene Bürgerportale aus und integrieren diese in Zusammenarbeit mit den Ländern in die Länderportale. Wir befürchten erneut viele landesspezifische Einzellösungen." Notwendig sei aber mehr Standardisierung, damit Online-Anwendungen mit den bestehenden „dahinter liegenden" Verfahren auf kommunaler Ebene zusammen passen und man nicht überall das Rad neu erfinden müsse.

Außerdem sei eine schlanke Datenaustauschstruktur im Portalverbund grundlegend. „Die über Behörden hinweg zu bewältigenden Datenmengen sind derart umfangreich, dass schlanke Verlinkungslösungen in einem echten Verbund von Länder- und Kommunalportalen einem sonst de facto entstehenden zentralen Datensammlungsdienst auf Bundesebene vorzuziehen sind. Eine dezentrale Datenhaltung ist stabiler, ausfallsicherer und datenschutzkonformer als zentrale Datenformate."

Mit Blick auf die Alltagstauglichkeit komme es laut Sager zudem sehr grundlegend darauf an, benutzerfreundliche und rechtssichere Wege zum Nachweis der Identität zu finden. „Das ist eine große Hürde für die Akzeptanz bestehender digitaler Verwaltungsangebote. E-Government in Deutschland wird mit dem höchsten Vertrauensstandard über den neuen Personalausweis (nPA) nur funktionieren, wenn dieser mobil und ohne Lesegerät über das Smartphone als App-Lösung verwendet werden kann. Alles andere werden die Bürger als zu kompliziert und nicht zeitgemäß ablehnen."

Um Bürger und Unternehmen zu entlasten, müsse es schließlich möglich werden, bei der öffentlichen Hand einmal vorhandene Daten flächendeckend zu nutzen. „Der Bund sollte jetzt zügig die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das ‚Once-Only'-Prinzip schaffen. Danach sind die Behörden verpflichtet, auf vorhandene Daten des Betroffenen aus elektronischen Registern zurückzugreifen. Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen sollten Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge vorlegen müssen, sondern diese sollten – wenn vom Antragsteller gewünscht – von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden." Der DLT unterstütze daher die Überlegungen des Bundes, einen Kerndatensatz pro Person zu schaffen. „Wir können uns eine grundsätzliche Ausrichtung an dem österreichischen Modell mit bereichsspezifischen Personenkennziffern vorstellen", so der DLT-Präsident abschließend.