Bild: Gertrude Kaindl

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums – dort, wo er nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist – ist eine zentrale Aufgabe in Landkreisen, Städten und Gemeinden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Mobilisierung von ausreichend Bauland. Der Deutsche Landkreistag begrüßt vor diesem Hintergrund die heute präsentierten Ergebnisse der Baulandkommission. „Die Kommission hat Wort gehalten. Sie hat konkrete Vorschläge für die schnellere Bereitstellung von Grundstücken für den Wohnungsbau unterbreitet. Die von uns eingebrachte Idee einer neuen Baugebietskategorie ‚Dörfliches Wohngebiet' wird sicher helfen, in ländlichen Kommunen die wohnbauliche Entwicklung im Innenbereich zu befördern", so Präsident Landrat Reinhard Sager.

Der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" gehört neben Vertretern des Bundes, der Regierungsfraktionen, der Länder sowie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auch der Deutsche Landkreistag an. „Die Bereitstellung von ausreichend Bauland ist für die 294 Landkreise von großer Bedeutung. Eine von uns durchgeführte Erhebung hat bestätigt, dass in mehr als drei Vierteln aller Landkreise Schwierigkeiten bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum bestehen. Eine zentrale Ursache für diese Schwierigkeiten ist fehlendes Bauland." Angesichts dessen begrüßte Sager ausdrücklich die konkreten Vorschläge der Baulandkommission. Aus Sicht der Landkreise sei insbesondere auf folgende Ergebnisse hinzuweisen:

  • Die von der Kommission empfohlene Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet", die der Deutsche Landkreistag zusammen mit anderen Verbänden in die Kommission eingebracht hatte, könne das Bauen im ländlichen Raum dort erleichtern, wo bislang Nutzungskonflikte zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und wohnbaulicher Entwicklung bestehen. Ein solches Gebiet solle dem Wohnen ebenso dienen wie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Handwerksunternehmen.

  • Wenn eine Kommune einen Baubauungsplan aufstelle, solle es nach der Empfehlung der Kommission möglich sein, für damit verbundene Eingriffe in Natur und Landschaft künftig Ausgleichszahlungen zu leisten, sofern keine Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Dieser Mechanismus, der im Naturschutzrecht seit langem gilt, könne den Kommunen größere Handlungsspielräume bei der Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau verschaffen.

  • Richtig sei auch die Empfehlung, bei einer Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnungen künftig dort bis zu fünf Wohnungen je Hofstelle zuzulassen. Hierdurch könnten bereits vorhandene Gebäude im ländlichen Raum leichter zu Wohnzwecken umgenutzt werden.

  • Positiv bewerte der Deutsche Landkreistag auch die Empfehlung zur steuerlichen Förderung der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Wohnbauflächen. Damit könnten Landwirte das für den Mietwohnungsbau benötigte Bauland ohne hemmende Besteuerung veräußern.

  • Die von der Kommission empfohlene verstärkte Digitalisierung von Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen sowie die Einführung eines digitalen Baulandkatasters könnten helfen, Verfahren zu beschleunigen und so schneller zu neuem Bauland auch im ländlichen Raum zu kommen.


In Bezug auf die von der Kommission ebenfalls empfohlene Erhöhung der finanziellen Mittel in der Städtebauförderung stellte der DLT-Präsident ausdrücklich klar, dass Fördermittel den Ballungsräumen, den zahlreichen Landkreisen mit engen Wohnungsmärkten wie den ländlichen Räumen gleichermaßen zugutekommen müssten. „Wir haben eben auch Landkreise mit steigenden Leerstandsquoten. Auf diese örtlichen Unterschiede müssen Bund und Länder mit differenzierten Fördermaßnahmen reagieren. Wir müssen auch diese ländlichen Räume als attraktive und lebenswerte Orte zum Wohnen und Arbeiten stärken." Das entlaste letztlich auch Landkreise mit engen Wohnungsmärkten.

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