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Der Deutsche Landkreistag kritisiert Teile des Vorschlags des Bundesgesundheitsministeriums, sich im Zuge der Coronakrise weitgehende Kompetenzen im Bereich der Länder und Kommunen beim Infektionsschutz zu sichern. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir unterstützen den Bundesgesundheitsminister bei der Krisenbewältigung genauso wie wir uns als Landkreise bei unserer Arbeit vor Ort vom Bund unterstützt fühlen. Wir und die Länder geben unser Bestes, mit der schwierigen Lage umzugehen und über alle Ebenen hinweg abgestimmt und konsequent zu agieren. Den Ärztinnen und Ärzten, dem Pflegepersonal, den Verwaltungsmitarbeitenden und Helfenden gebührt unser größter Respekt. Diese gut funktionierenden dezentralen Strukturen sollte der Bund weiter stärken und nicht schwächen. Eine Änderung von Zuständigkeiten würde in der Krisensituation eher verunsichern, weil sich neue Abläufe erst einspielen müssen.“

Das Bundesgesundheitsministerium hat am Wochenende den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgelegt. Damit sollen viele richtige Vorkehrungen im Infektionsschutzgesetz zur Krisenbewältigung getroffen, allerdings auch die Befugnisse des Bundes zulasten von Ländern und Kommunen deutlich ausgeweitet werden.

Sager erachtet diesen Teil des Gesetzentwurfs als zu weitgehend: „Im Ergebnis verleiht dies dem Bundesgesundheitsministerium erhebliche neue Befugnisse. Das betrifft auch in starker Weise die zurzeit sehr geforderten kommunalen Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden im Bereich des Infektionsschutzes.“ Es handele sich außerdem um eine pauschale Ermächtigung des Bundes, wodurch die Fähigkeit von Ländern und Landkreisen, bezogen auf die jeweilige örtliche Lage angemessen zu reagieren, stark eingeschränkt werde.

„Es sind die Behörden der Kommunen und Länder gewesen, die in den vergangenen Wochen professionell und engagiert gehandelt haben und damit entscheidenden Anteil daran haben, dass die Situation insgesamt nicht noch fortgeschrittener ist“, so der DLT-Präsident. Insbesondere die Befugnis des Bundes von Einzelweisungen gegenüber den Ländern ohne Bundesratszustimmung, noch dazu ohne inhaltliche Beschränkungen, sei ein tiefgehender Eingriff.