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Heute und morgen beraten Bundestag und Bundesrat über die Kompensation der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie über die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Wohnkosten um dauerhaft 25 Prozentpunkte pro Jahr. Mittelfristig bedeutet dies jährlich rund 3,4 Mrd. € mehr. Der Deutsche Landkreistag sprach sich anlässlich dessen für Planungssicherheit aus, die es aus Sicht der Kommunen zu erreichen gelte. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das sind wichtige Hilfen für die Kommunen, die wir rechtssicher nach Hause bringen müssen. Dies gilt insbesondere für die erhöhte KdU-Beteiligung des Bundes, die bereits vollumfänglich und nicht erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt im laufenden Jahr greifen soll. Das ist ein wesentlicher Punkt, da die Umsetzung von der diesbezüglichen Grundgesetzänderung abhängt.“ Ebenso sprach er sich mit Blick auf die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch den Bund für eine belastbare Grundlage aus: „Die Sonder-Steuerschätzung im September sollte einbezogen werden, um die zu erwartenden Steuerausfälle so genau wie möglich beziffern zu können.“

Für die Erhöhung des KdU-Bundesanteils muss das Grundgesetz geändert werden, damit Landkreise und kreisfreie Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen können und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung kommt. Aktuell greift das Umschlagen in Bundesauftragsverwaltung bei 50 %, die Bundesbeteiligung an den SGB II-Wohnkosten liegt bislang unter diesem Prozentsatz. „Deshalb ist es aus Sicht der Landkreise von fundamentaler Bedeutung, diese Grenze im Grundgesetz auf 75 % heraufzusetzen. Dass dies nun gelingt, ist gar nicht hoch genug einzuschätzen“, so der DLT-Präsident. Damit zeige die Koalition, dass sie verstanden habe und dafür Sorge trage, dass zusätzliche Bundesmittel bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ankämen, die kommunale Selbstverwaltung aber nicht beeinträchtigt werde.

„Wir gehen außerdem davon aus, dass die politischen Zusagen auch rechtlich halten, wonach die Landkreise und kreisfreien Städte die erhöhte Bundesbeteiligung auch vollumfänglich bereits für das laufende Jahr erhalten sollen. Das ist von der Gesetzgebung her allerdings anspruchsvoll. Wir brauchen deshalb schnell Rechtssicherheit, die Planungssicherheit verschafft“, so Sager. Die Kommunen würden sich auf die getroffenen Verabredungen verlassen.

Mit Blick auf die Umsetzung des Konjunkturpakets in Bezug auf die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch den Bund sagte er außerdem: „Die Steuerausfälle sollten auf der Grundlage der Ergebnisse der Sonder-Steuerschätzung im September berechnet werden. So würde man ein realitätsnäheres Abbild der für 2020 zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle erhalten.“

Sager warb abschließend für eine breite Zustimmung zum Gesetzespaket: „Was hier auf dem Tisch liegt, ist für die Landkreise, Städte und Gemeinden von großer Bedeutung. Nicht nur, um gut durch die Pandemie zu kommen, sondern auch, um über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung die kommunalen Haushalte strukturell und dauerhaft zu stärken und dadurch die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit zu verbessern. Das sollte in Anbetracht der beabsichtigten Grundgesetzänderungen nicht nur für die Länder im Bundesrat, sondern auch für die Opposition im Deutschen Bundestag handlungsleitend sein.“