Mit einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass der Bund das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche im Sozialhilfebezug nicht den Kommunen übertragen durfte. „Dies ist eine wichtige verfassungsrechtliche Entscheidung, die die Landkreise und Städte in ihrem Selbstverwaltungsrecht stärkt, da der Bund nicht zugleich die für die Aufgabe erforderliche Finanzierung gewähren darf“, begrüßte Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, die Entscheidung. „Die Kinder und Jugendlichen haben keinen Nachteil. Das Bildungspaket wird weiter erbracht.“

Mit der Föderalismusreform 2006 wurde es dem Bund untersagt, Aufgaben auf die Landkreise und Städte zu übertragen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 GG). Ziel war es, die Kommunen vor finanziellen Lasten zu schützen. Lange war jedoch unklar, wie dies im Detail zu verstehen ist. Hier hat das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit geschaffen. Der Bund darf weder den Kommunen eine bestimmte Aufgabe erstmals zuweisen noch eine bundesgesetzlich bereits zugewiesene Aufgabe erweitern.

Der Deutsche Landkreistag hat sich für das Aufgabendurchgriffsverbot des Bundes stark gemacht, weil der Bund in der Vergangenheit immer wieder Aufgaben auf die Kommunen übertragen hat, ohne sie dafür finanziell ausstatten zu können. Dies war auch beim Bildungspaket in der Sozialhilfe der Fall.

„Wichtig ist uns, dass sich die Entscheidung nicht gegen die Kinder und Jugendlichen richtet. Die Regelungen bleiben bis zum 31.12.2021 in Kraft. Bis dahin muss der Bundesgesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Sodann müssen die Länder die Aufgabe auf die Kommunen übertragen und finanzieren“, betonte Sager abschließend.